Die Finanzbehörden arbeiten die Anträge flott ab, doch es kommt auch zu skurrilen Bescheiden.
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Die Hilfsprogramme für die Wirtschaft hapern in der Umsetzung. Das Wehklagen vieler Unternehmer ist unüberhörbar, ebenso die Warnungen vor einer heranrollenden Insolvenzwelle. Diese droht, wenn die Liquidität nicht mehr ausreichen sollte. Ein Teil dieser Hilfen betrifft Stundungen von Abgaben. Es ist der Teil, der offenbar am besten funktioniert, zumindest geben dies die Daten her.
Es ist wohl nicht ganz zufällig der Teil, mit dem die Behörden, konkret die Finanzämter, ausreichend Erfahrungen haben. Schließlich sind Stundungen nichts Ungewöhnliches, es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen aus verschiedenen Gründen in kurzfristige Zahlungsengpässe geraten. Dann sind Stundungen, also ein Hinausschieben der Zahlungspflicht, ein Mittel, ein anderes sind Ratenzahlungen.
Von dieser Möglichkeit machen die Unternehmen in der Corona-Krise ausgiebig Gebrauch, es wurden aber auch Sonderkonditionen aufgrund der außergewöhnlichen Umstände vereinbart. Konkret entfallen die Zinsen, die das Finanzamt normalerweise bei Stundungen berechnet. Ebenso ist es nun möglich, eine Gutschrift aus einer Umsatzsteuervoranmeldung ausbezahlt zu bekommen, auch wenn eine Zahlungserleichterung besteht. Die Idee ist, möglichst viel Liquidität in den Unternehmen zu belassen.
Bis Mittwoch sind 281.348 Anträge bei den Finanzbehörden eingegangen, 98 Prozent wurden bereits bearbeitet. Aus dem Finanzministerium heißt es, dass praktisch alle Anträge positiv erledigt werden. Insgesamt ergibt sich dadurch ein Betrag von 6,18 Milliarden Euro, der gestundet wurde.
Die Krise ist im Oktober vorbei - sagt das Finanzamt
Der größte Teil entfällt auf Zahlungserleichterungen, das betrifft vor allem die Umsatzsteuer mit rund 2,7 Milliarden. Vergleichsweise wenige Anträge entfallen auf Stundungen der Körperschaftssteuer, denn diese betrifft nur juristische Personen, also etwa Kapitalgesellschaften. Aus den rund 24.000 bewilligten Anträgen ergeben sich auch Stundungen von fast 2,5 Milliarden Euro. Erleichterungen bei der Einkommensteuer, die auch Einpersonenunternehmen umfassen, machen etwa eine Milliarde Euro aus. Dafür gibt es etwa 120.000 Anträge.
Abgewickelt wird all dies über die einzelnen Finanzämter, die allgemein sehr flott arbeiten. Ein Antrag, der der "Wiener Zeitung" vorliegt, wurde am 11. Mai eingebracht, am 13. Mai, also nur zwei Tage später, wurde er vom zuständigen Finanzamt bewilligt. Und zwar bis Ende September.
Ab Oktober sind laut Bescheid also wieder die Vorschreibungen in normaler Höhe zu entrichten. Die Begründung liest sich skurril: "Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass die Krise bis zum Ende der Zahlungserleichterung voraussichtlich wieder vorbei ist und gegebenenfalls ein neuerlicher Antrag gestellt werden kann." Es mag grundsätzlich eine gute Nachricht sein, dass Ende September alles vorbei sein sollte, ungewöhnlich jedoch, dass diese Einschätzung vom Finanzamt, nicht von Epidemiologen und Virologen kommt. Vermutlich kämen diese zu einem anderen Schluss.
Im Finanzministerium zeigt man sich über die Begründung etwas verwundert, zumal gar nicht vorgesehen ist, dass überhaupt eine Begründung auf den Bescheiden angegeben wird. "Es ist kein Standardtext", heißt es von einem Sprecher. Der Hintergrund: Die speziellen Corona-Sonderregeln für Stundungen wurden von der Bundesregierung, wie auch andere Hilfsprogramme, bis Ende September befristet. Das heißt also nicht, dass dies so bleiben wird. Auch die Kurzarbeit wurde erst kürzlich verlängert. Bei der Begründung dürfte es sich um eine Interpretation der Befristung durch einen Finanzbeamten handeln.