Zum Hauptinhalt springen

Beruf: Eingetragener Vermittler

Von Petra Medek

Wirtschaft

Wenn ein Konflikt in eine Sackgasse geraten ist, treten auch hierzulande immer häufiger MediatorInnen in Aktion. Ihre Ausbildungsrichtlinien werden demnächst per Gesetz geregelt.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der Gesetzesentwurf wurde am 26. April 2003 verabschiedet, das Bundesgesetzblatt werde demnächst veröffentlicht, erklärt Manuela Reimann, stellvertretende Bundessprecherin des Österreichischen Bundesverbandes der MediatorInnen (ÖBM), im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Laut dem Entwurf setzt die Ausübung der Mediation die Absolvierung einer Ausbildung in einer Gesamtdauer von zumindest 580 Lehreinheiten zu je 45 Minuten innerhalb von zumindest zwei Jahren voraus. Das Gesetz, an dem der ÖBM maßgeblich mitgewirkt hat, ermöglicht außerdem ab 2004 die Erstellung einer Liste eingetragener MediatorInnen im Justizministerium.

Es handle sich allerdings nicht um ein Berufsgesetz, das heißt, der Titel MediatorIn ist damit nicht geschützt - lediglich jene auf der Liste eingetragenen MediatorInnen. Dennoch habe Österreich damit eine Vorreiterrolle eingenommen. "Und unsere Nachbarn wie Deutschland beäugen uns genau", so Reimann.

Die Eintragung soll die Kunden vor "schwarzen Schafen" in der Branche schützen. Woran man seriöse MediatorInnen erkennt, skizziert Reimann in einigen Punkten:

- Die Mitgliedschaft beim ÖBM (derzeit rund 600 Mitglieder) garantiert einen Mindeststandard der Ausbildung.

- Zu Beginn der Beratung gibt es eine schriftliche Vereinbarung.

- Die Mediation muss immer ein strukturierter Prozess sein.

- MediatorInnen sollten immer allparteilich agieren.

- MediatorInnen bieten keinen "Bauchladen", sondern sollten auf Experten bezüglich juristischer oder steuerlicher Auskünfte verweisen.

- Im Rahmen der Vorstellung sollte der Mediator/die Mediatorin auf die Grenzen der Mediation hinweisen bzw. auf Alternativen aufmerksam machen.

Daneben soll nun gesetzlich eine Fristenhemmung vorgesehen sein, das bedeutet, dass Klienten dadurch wesentliche gerichtliche Fristen einhalten können, erklärt Reimann.

Im Herbst starten einige Institute wieder mit den berufsbegleitenden Mediations-Ausbildungen, die Kosten bewegen sich zwischen etwa 3.600 und 21.000 Euro. Ein bestimmter "Quellenberuf" ist nicht Voraussetzung. Wie demnächst noch ausgearbeitet wird, soll es aber möglich sein, Vorkenntnisse in der Mediations-Ausbildung anzuerkennen, zum Beispiel für Anwälte oder Psychologen.

http://www.oebm.at

http://www.konfliktmediation.at

http://www.mediationszentrum.at

http://www.wifiwien.at