Staatssekretär warnt vor Eingriff in bestehende Rechte. | Finz: In Zukunft darf es nur mehr ein Dienstrecht geben. | Wien. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Aufhebung der Ruhensbestimmungen für Beamte unter 65 Jahren ist für Staatssekretär Alfred Finz nach dem Gesetz richtig. Schließlich stünden Beamte auch im Ruhestand im Dienstpflichtenkreis. Allerdings kommt für Finz diese Entscheidung zum falschen Zeitpunkt: "Geschickt wars nicht, das jetzt anzuzünden."
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Tatsächlich schafft dieses Urteil wieder eine Ungleichbehandlung der Pensionisten und ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar. Auch Finz sieht das im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" so.
Dennoch will er nicht so weit gehen wie Landeshauptmann Jörg Haider, der am Mittwoch ein Verfassungsgesetz gefordert hat, um "den Unsinn des Verfassungsgerichtshofs zu korrigieren" und alle Bürger gleichzustellen. Tatsächlich sind von diesem Erkenntnis jedoch nur wenige betroffen: Alle Beamten, die über 50 und daher noch im alten Pensionssystem sind - das sind 27.400 - und jene, die schon in Pension sind, aber noch nicht 65.
"Eine Verfassungsänderung geht nicht für diesen Kreis, da muss der Vertrauensgrundsatz gelten", sagt Finz. Alle, die das fordern, sollten sich mit der Judikatur des Höchstgerichts auseinander setzen, rät Finz. Für die Zukunft müsse das aber abgestellt werden.
Finz hofft nun auf Rückenwind aus der Bevölkerung für seine Bemühungen, endlich ein einheitliches Dienstrecht für alle öffentlich Bediensteten zu schaffen. Hierfür will er auch die SPÖ als große Oppositionspartei, die sich neuerdings als Beamtenpartei geriere, in die Pflicht nehmen. Der Koalitionspartner BZÖ sei hier voll auf Linie. "Ein Berufsbeamtentum ist in der Form nicht mehr haltbar", betonte der Staatssekretär.
Nach der Harmonisierung des Pensionssystems, die Finz durch das Erkenntnis nicht gefährdet sieht, "ist jetzt endlich der Zeitpunkt da für eine Dienstrechtsharmonisierung": Es sei nicht einzusehen, warum ein Finanzbeamter, der pragmatisiert ist und dieselbe Arbeit verrichte wie ein kündbarer Vertragsbediensteter, ein völlig anderes Dienstrecht und auch eine bessere Bezahlung habe.
Finz ist derzeit in Verhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) über ein neues Dienstrecht, die allerdings abblockt. Natürlich könnte man sich auch über die Gewerkschaft hinwegsetzen. Diese Frage stellt sich für Finz aber jetzt nicht: Zuerst müssten die Gehaltsverhandlungen abgeschlossen sein.