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Berufsverbot für spanischen Starrichter Baltasar Garzon

Von Rainer Mayerhofer

Europaarchiv

Oberster Gerichtshof in Madrid fällte einstimmiges Urteil wegen Abhöraffäre.


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Madrid. In einem einstimmig gefassten Urteil verhängte das Oberste Gericht in Madrid am Donnerstag ein elfjähriges Berufsverbot gegen den prominenten spanischen Richter Baltasar Garzon.

In dem umstrittenen Gerichtsverfahren vor dem Höchstgericht war es um das Abhören von Gesprächen zwischen inhaftierten Verdächtigen und ihren Anwälten gegangen, das Garzon angeordnet hatte. Die Abhöraktionen fanden im Zusammenhang mit einer umfangreichen Schmiergeldaffäre statt, in die führende Vertreter der konservativen Volkspartei in Madrid und Valencia involviert waren.

Garzon hatte in dem Verfahren die Abhörungen damit verteidigt, dass er damit einer Geldwäsche habe zuvorkommen wollen. Die inhaftierten Verdächtigen, Francisco Correa und Pablo Crespo sowie der Anwalt Ignacio Pelaez, der einen weiteren in den Fall verwickelten Unternehmer vertrat, klagten, weil sie ihre in der Verfassung festgelegten Verteidigungsrechte verletzt sahen, und verlangten ein Berufsverbot zwischen zehn und siebzehn Jahren für Garzon.

Garzons Verteidiger wiesen in dem Verfahren darauf hin, dass der Anwalt Pelaez ja gar nicht der Verteidiger der beiden Inhaftierten gewesen sei, deren Gespräche abgehört wurden.

Der Fall hatte in Spanien für großes Aufsehen gesorgt, weil viele prominente Anhänger Garzons eine Kampagne gegen den Starrichter im Gange sahen. Garzon hatte durch aufsehenerregende Verfahren gegen Korruptionisten und Terroristen und bei der Untersuchung von Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen - unter anderem setzte er 1998 die Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet in London durch - weit über die Grenzen Spaniens hinaus Ansehen erworben.

Das nun abgeschlossene Verfahren ist das erste von dreien, die gegen den seit 2010 suspendierten 56-jährigen Garzon laufen. Das zweite Verfahren, in dem es um die Ermittlungen Garzons über Verbrechen während der Franco-Zeit geht, war von zwei rechtsextremen Organisationen ins Rollen gebracht worden. In diesem Prozess, der in den letzten Tagen viel Staub aufwirbelte, wird Garzon vorgeworfen, gegen eine Amnestieregelung aus dem Jahr 1977 verstoßen zu haben. Garzon verteidigte sich damit, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht unter eine Amnestie fallen könnten.

Das dritte Verfahren gegen Garzon betrifft die auch vom Höchstgericht bestätigte Einstellung eines Verfahrens gegen die Bank Santander. Man wirft Garzon vor, er habe zugunsten der Bank gehandelt, weil er von dieser für einen Vortrag an einer US-Universität Geld erhalten habe. Sowohl die Bank als auch die Universität konnten das aber klar widerlegen.