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Beschlagnahme des Autos bei extremer Raserei

Politik

Geplante Novelle sieht die Maßnahme ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h im Ortsgebiet vor.


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"Extreme Raserei ist lebensgefährlich", betont Verkehrsministerin Leonore GEwessler (Grüne) am Montag. Eine geplante Novelle des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung soll künftig dafür sorgen "dass der Verkehr so sicher ist, das niemand mehr auf der Straße sterben muss." Der zentrale Punkt der Novelle: Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen soll künftig nicht nur der Führerschein abgenommen, sondern auch das Auto beschlagnahmt werden können.  

Die Novelle sieht eine vorübergehende Abnahme des Fahrzeugs vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h im Ortsgebiet und um 70 km/h im Freiland überschritten wird. Binnen zwei Wochen soll die Behörde prüfen, ob der Lenker bereits in der Vergangenheit wegen Raserei bestraft wurde. Davon soll abhängen, ob das Auto dauerhaft verfällt. Bei Geschwindigukeitsüberschreitungen von 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb sollen auch Ersttäter ihr Auto dauerhaft verlieren können.

Gewessler rechnet mit 400 bis 450 Fällen jährlich

Beschlagnahmte Fahrzeuge sollen den Regierungsplänen zufolge versteigert werden, der Erlös soll dabei zu 70 Prozent an den Verkehrssichereheitsfonds, zu 30 Prozent an die jeweilige Gebietskörperschaft gehen.

Gewessler betont, dass die Maßnahme für "einige wenige, die nicht hören wollen" vorgesehen ist und rechnet mit 400 bis 450 Fällen pro Jahr. Diese Personen würden Leben gefährden, man müsste ihnen "die Tatwaffe aus der Hand nehmen." Die Maßnahme soll nicht nur eine Strafe sein, sondern auch präventiv wirken, indem die Lenker an weiterer Raserei gehindert werden.

Eigentum muss geklärt werden

Schwierig ist die Situation, wenn der Raser nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern es sich etwa um ein Leasingauto oder ein geliehenes Fahrzeug handelt. Die vorläufige Beschlagnahme soll auf jeden Fall erfolgen, bis das Eigentum geklärt ist. Im derzeitigen Entwurf sind Lenkverbote für das jweilige Auto vorgesehen, für bessere Vorschläge während der Begutachtungsfrist sei man aber offen, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger bei der Präsentation am Montag. Ins Eigentum Dritter einzugreifen sei jedenfalls heikel.

Der Entwurf soll in den kommenden Tagen in die Begutachtung geschickt werden, danach hofft Gewessler auf einen möglichst raschen Beschluss im Nationalrat. (vis)