Ansprechpartner in der EU werden nicht weniger. | Nach zweieinhalb Jahren innerer Lähmung, wird die Europäische Union endlich effizienter und nach außen besser vertreten. Das soll die Einigung auf den EU-Reformvertrag bringen.
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Erreicht werden diese Ziele aber wohl nur zum Teil. Denn tatsächlich macht der Vertrag die Entscheidungen in vielen Bereichen einfacher, wo bisher Einstimmigkeit der EU-Länder verlangt war. Die Vertretung nach außen bleibt jedoch problematisch, die Anzahl der Ansprechpartner nämlich gleich. Die Posten von EU-Chefdiplomat Javier Solana und Außenkommissarin Benita-Ferrero Waldner werden zwar zusammengelegt. Dafür kommt zusätzlich der fixe EU-Ratspräsident. Er und der deutlich aufgewertete - und "Hoher Vertreter" genannte - Außenminister bilden eine schwergewichtige Konkurrenz für den Kommissionspräsidenten bei der Gestaltung der gemeinsamen EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Und der schon bisher zur Außenvertretung befugte Regierungschef und der Außenminister des jeweiligen Vorsitzlandes werden weiterhin nicht tatenlos zuschauen, wie die Brüsseler Spitzenfunktionäre am Weltparkett agieren.
Die Kompetenzen der neuen EU-Spitzen sind im Reformvertrag nicht ganz klar umrissen. Der "Hohe Vertreter" ist gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission, soll die EU-Außenpolitik leiten und den regelmäßigen Zusammenkünften der EU-Außenminister vorsitzen. Er ist wie Solana die höchste diplomatische Autorität auf EU-Ebene und hat wie Ferrero auch noch ein ordentliches EU-Budget zur Verfügung.
Der Ratspräsident leitet die vier jährlichen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs und soll die Arbeit dieses höchsten Entscheidungsgremiums der Union vorantreiben. Was er genau zwischen den vier Treffen macht, ist noch nicht völlig klar. Dass er sich zu öffentlichkeitswirksamen - außenpolitischen - Themen äußern wird, scheint plausibel. Nicht umsonst soll der amtierende Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso bereits bei den Verhandlungen zum Reformvertrag gewisse Sorgen wegen der neuen Konkurrenz geäußert haben.
Effizienter werden dagegen viele EU-Entscheidungen durch Wegfall des Veto-Rechts. Auch dass neben der qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten auch das EU-Parlament zustimmen muss, könnte sich sogar positiv auswirken. Das hat sich in der Vergangenheit oft als Brückenbauer zwischen den Mitgliedsstaaten erwiesen. Etwa der Dienstleistungsrichtlinie oder der Postliberalisierung haben trotz unüberwindbar scheinender Gräben zwischen den EU-Ländern die EU-Abgeordneten den Weg bereitet.