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Beschränkungen bei der Mindestsicherung wackeln

Von Karl Ettinger

Politik

Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken wegen 1500-Euro-Limit und Wartefrist und prüft jetzt.


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Wien/Salzburg. Die Nachricht traf ein, während die Sozialreferenten der Bundesländer gerade in Salzburg bei einer Sondersitzung zur Mindestsicherung zusammensaßen. Die Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs platzt auch mitten in die Verhandlungen der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung für österreichweite Verschärfungen bei der Mindestsicherung.

Das Höchstgericht leitet demnach eine amtswegige Prüfung wegen der Bestimmungen, die im Burgenland für die Mindestsicherung gelten, ein. Die Verfassungsrichter haben Bedenken wegen der eingebauten Wartefrist, die vor allem Ausländer betrifft, sowie wegen der Deckelung der Mindestsicherung mit 1500 Euro im Monat für Großfamilien.

Franz Marhold, Sozialrechtsexperte an der WU Wien, meint im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", nicht eine Deckelung an sich sei das Problem, "sondern das Ausmaß der Deckelung", die eine mehrköpfige Familie trifft. Was die Wartefrist (man muss innerhalb von sechs Jahren fünf in Österreich gelebt haben) anlangt, so lasse die Judikatur dies ebenfalls als "zweifelhaft" erscheinen.

ÖVP und FPÖ reagieren mit ihrem Modell auf Bedenken

Anlass für die Prüfung ist die Beschwerde einer sechsköpfigen Familie im Burgenland, die 1500 Euro Mindestsicherung erhalten hat. Die Regelung scheine dazu zu führen, dass für unterschiedliche Bedarfslagen betragsmäßig gleich hohe Leistungen zur Anwendung kommen und Ungleiches gleich behandelt wird, meint das Höchstgericht. Eine Entscheidung wird es frühestens ab 26. November geben. Weitgehend idente Regelungen in Niederösterreich wurden vom Höchstgericht jedoch schon im März gekippt. Auch über die Beschränkungen der Mindestsicherung in Oberösterreich wird weiter beraten.

Für die türkis-blaue Koalition ist die Einleitung einer amtswegigen Prüfung zumindest indirekt von Bedeutung. Denn ÖVP und FPÖ streben in einem Rahmengesetz für alle Bundesländer strengere Regeln an. Sie schlagen aber einen anderen Weg ein, damit die Reform im Falle einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof hält. Die Regierung knüpft bei ihrer Reform die maximale Mindestsicherung von 863 Euro im Monat an den Nachweis von Deutschkenntnissen. Andernfalls gibt es nur 563 Euro Mindestsicherung.

"Ich halte das für zulässig", erklärt Marhold dazu. Allerdings stellt er auch klar, wenn man an Deutschkenntnisse anknüpfe, "muss ich auch die entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen. Voraussetzung ist, dass das verfügbar ist." Sonst könne es Probleme gebe.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat die Vorlage eines Gesetzesentwurfes für November angekündigt. Dabei bleibt es nach der Prüfung der Regelung im Burgenland. Der Beschluss dürfte aber erst 2019 erfolgen.

Damit kann die Koalition ein Urteil des Höchstgerichts noch abwarten. Außerdem sind in den Verhandlungen der Koalition noch Punkte offen. Dazu zählt unter anderen der Vermögenszugriff. Derzeit muss vor dem Bezug der Mindestsicherung Vermögen bis auf rund 4200 Euro aufgebraucht werden. Wohnungen und Immobilien in angemessener Größe dürfen behalten werden. Die Behörde kann sich zur Sicherstellung aber ins Grundbuch eintragen lassen. Wie das künftig genau geregelt wird, darüber sind sich ÖVP und FPÖ bisher nicht einig. Das ist ein Vorgeschmack auf die 2019 ebenfalls geplante Neuregelung der Notstandshilfe, wo es auch um den Vermögenszugriff geht und Hartinger-Klein Vorbehalte hat.

Den Sozialreferenten der Länder reißt langsam die Geduld. Sie drängen darauf, "ehestmöglich" von der Sozialministerin in Gespräche zum Gesetzesentwurf eingebunden zu werden, weil sie für den Vollzug zuständig sind.

Pflegeregress: Zwei Länder haben noch Forderungen

Die Länder Wien und Oberösterreich sehen trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom Donnerstag beim Pflegeregress für Heimbewohner, der Anfang 2018 abgeschafft worden ist, noch Fragen ungeklärt. Das Höchstgericht hat entschieden, dass der Zugriff auf Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen "jedenfalls unzulässig" ist. Das gelte auch für Fälle vor 2018, bei denen eine Ratenzahlung oder eine Grundbucheintragung etwa der Gemeinden erfolgt ist.

Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) forderte im Ö1-"Mittagsjournal" mehr Geld, weil Ländern und Gemeinden ohne Regress für Fälle vor 2018 weitere Einnahmen entgehen. Im Mai waren für heuer von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) bis zu 340 Millionen Euro zugesagt worden.

In Oberösterreich lässt die ÖVP nicht locker. Geschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer verlangt weiter ein Bundesgesetz für Fälle vor 2018. Hartinger-Klein bleibt jedoch beim Nein und sieht nun ihre Position durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt.