+++ Aufnahmetests an allen Medizin-Unis. | Analyse zum offe nen Hochschulzugang. | Wien. Bis zum Sommer 2005 durfte in Österreich studieren, wer auch in seinem Heimatland die Voraussetzungen zu einem Universitätsstudium erfüllte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung im Juli 2005 aufgehoben.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Österreich habe nicht nachweisen können, dass die Öffnung des Studiums für alle EU-Bürger das finanzielle Gleichgewicht des Bildungssystems stören würde, sagte Francis Jacobs, einer der Generalanwälte des EuGH.
Die Rektoren befürchteten, wenn Studenten aus EU-Ländern ohne Beschränkungen studieren dürfen, einen wahren Ansturm - vor allem von deutschen "Numerus-clausus-Flüchtlingen". Alle jene, deren Schulnotenschnitt für einen deutschen Studienplatz nicht gut genug war, konnten ja jetzt ohne Probleme in Österreich studieren.
Die größte Angst galt dabei beliebten Fächern wie Medizin, die ohnehin schon überlaufen sind. Die Universitäten nützten diesen Anlass, um ihr schon längeres Bemühen, Zugangsbeschränkungen einzuführen, umzusetzen. Der EuGH lieferte den Anlass, um den offenen Hochschulzugang in Österreich teilweise zu Fall zu bringen.
Die Bundesregierung reagierte auf das EuGH-Urteil prompt: Die Universitäten erhielten mittels einer Novelle zum Uni-Gesetz die Möglichkeit, in den acht deutschen Numerus-clausus Fächern (Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin, Betriebswirtschaft, Publizistik) beschränkt auf zwei Jahre Zulassungsverfahren einzuführen, um den Zustrom deutscher Studienanfänger zu bewältigen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass gleich viele Studenten ausgebildet werden wie zuvor. In allen anderen 162 Studienrichtungen gibt es nach wie vor keine Zulassungsverfahren.
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer bemüht sich nun mit der EU eine Lösung zu finden, die den offenen Uni-Zugang weiterhin ermöglicht. Die wahrscheinlichste Variante ist, zum Status quo ante zurückzukehren - also ausländische Studenten müssen eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland nachweisen, um in Österreich studieren zu können. Allerdings beharren die Rektoren der drei Medizin-Unis (Wien, Graz, Innsbruck) auf ihren Zugangsbeschränkungen.
Die Österreichische Hochschülerschaft fordert dagegen eine Aufhebung aller Zugangsbeschränkungen. Auch die Grünen argumentieren, dass die Akademikerquote in Österreich viel zu gering ist, daher Zugangsbeschränkungen kontraproduktiv seien.
Dasselbe Argument nützen aber auch die Gegner eines offenen Uni-Zugangs: Österreich habe in Europa den liberalsten Uni-Zugang und liege bei der Akademikerquote mit nur 15 Prozent (OECD-Schnitt 24 Prozent) weit hinter Ländern mit rigiden Zugangsbedingungen.