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AUSGANGSLAGE:
Rein nach der Verfassung geht das Recht vom Volke aus. Bei Wahlen können wir eine Auswahl zwischen mehreren Parteien vornehmen und dürfen mittels Vorzugstimmen die Reihung auf den Parteilisten verändern, was nur in Ausnahmefällen zumindest auf Nationalratsebene geschieht.
Während man bei Entscheidungen des täglichen Lebens, wenn die vom Verkäufer angepriesene Ware die versprochenenen Kriterien nicht erfüllt gewisse Rechte (z. B. Wandlung) hat, hat man bei Wahlen einfach Pech gehabt und muss auf die nächste Chance in 4 oder 5 Jahren warten. Bei Wahlen werden von den Bürgern in Wahrheit Hoffnungsentscheidungen getroffen und zwar in mehrerer Hinsicht:
Man hofft, dass seine Partei stärker wird bzw. den Einzug schafft.
Man hofft, dass seine Partei die richtigen Repräsentanten ausgewählt hat
Man hofft, dass die Wahlversprechen eingehalten werden.
Man hofft, dass im Fall von großen Wahlverschiebungen eine Kurskorrektur erfolgt.
Man hofft, dass die Stimme des Volkes gehört wird.
Ganz konträr dazu sind die Wünsche der Parteien, denn diese wollen in erster Linie gewählt werden und natürlich auch ihre Repräsentanten versorgen. Nichtwähler und Wähler von Parteien die gegen das politische Establishment wettern und ansonsten über keinerlei Programm verfügen dürften vor allem schon die Hoffnung in die Lösungskompetenz der Altparteien verloren haben.
WAS SICH ÄNDERN MUSS:
Wir brauchen ist eine wenn auch nur symbolische Haftung der Parteien für ihre in Spitzenpositionen gehievten Vertrauenleute damit die Parteien ein Eigeninteresse daran haben auf entsprechende Fachkompetenz Wert zu legen. Ob ein Musiklehrer oder Politikwissenschafter als Finanzlandesreferent die richtige Qualifation hat ist mehr als fragwürdig.
Weiters brauchen wir die Möglichkeit auch Kontrollorgane (z. B. Volksanwaltschaft) abzuberufen, wenn diese ihr Mandat parteipolitisch motiviert ausüben bzw. ihre Aufgaben vernachlässigen. Es wäre überlegenswert Bürgerinitiativen Parteistellung zuzugestehen, wenn das Organ, welche die Vertretung der qualifizierten Öffentlichkeit von Rechts wegen vorzunehmen hat, nicht oder zumindest nicht im vorgeschriebenen Ausmaß reagiert.
Ein enormes Manko stellt die TRANSPARENZ dar. Das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldvernichtung ist TRANSPARENZ und um einen weiteren Schaden für die Steuerzahler zu verhindern muss es in Richtung gläserner Staat bei gleichzeitiger Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bürger gehen.
Zu gut und letzt müssen Blockaden und Machterhaltsstreben erfolgreich bekämpft werden. Dazu brauchen wir einen rechtlich verbindlichen Bürgerentscheid um von Regierungen in Auftrag gegebene, von Experten ausgearbeitete und vom Volk bezahlte Reformvorschläge (z. B. Verwaltungsreform) endlich anzugehen.
Nachdem Parteien vom derzeitigen System profitieren haben diese kaum Interesse an wesentlichen Änderungen. Wenn überhaupt erfolgt zumeist nur etwas Kosmetik zur Volksberuhigung. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung der Bürger ist das derzeitige System reformierbar.