Parteien, die keinen Kandidaten stellen, dürfen ihren Leuten nichts mehr zu essen bringen.
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Wenn eine Bundespräsidentenwahl seltsame Blüten treibt: Aus Angst davor, dass die Wahl wie 2016 wieder einmal für ungültig erklärt werden könnte, hat die MA 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) auf Basis eines Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs Regeln aufgestellt, die besagen, dass keine "wahlfremden" Menschen mehr die Sprengel besuchen dürfen - es sei denn, deren Partei stellt einen Kandidaten bei der Wahl. Das führt zu der absurden Situation, dass etwa die FPÖ ihren Vertrauenspersonen im Wahllokal Essen vorbeibringen darf, SPÖ und ÖVP ihren Beisitzern jedoch nicht.
"Normalerweise schauen wir immer in den Wahllokalen vorbei und bringen unseren Beisitzern Lunchpakete. Aber diesmal dürfen wir das nicht, denn wenn ich einen Kuli mit unserem Parteilogo liegen lasse, könnte es deswegen gleich Neuwahlen geben", meint etwa ein ÖVP-Funktionär zur "Wiener Zeitung." Wenn er Essen vorbeibringen will, darf er es immerhin - abgepackt nach Sprengel - für die Beisitzer beim jeweiligen Ordnerdienst abgegeben. "Aber ich weiß jetzt schon, dass meine Beisitzerinnen und Beisitzer angfressn sein werden, weil ich ihnen dieses Mal kein Essen persönlich vorbeibringe."
Ähnliches weiß man in der SPÖ zu berichten. Früher habe jeder ins Wahllokal gehen können. "Seit der misslungenen Präsidentenwahl 2016, wo es eine Wiederholung gab, dürfen aber wahlfremde Personen nicht mehr hinein, es sei denn, du bist ein Wähler in deinem Sprengel", erklärt ein SPÖ-Funktionär.
Tatsächlich hat damals der VfGH festgestellt, dass die Anwesenheit anderer Personen Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann. Ab diesem Zeitpunkt hat sich dann der SPÖ-Funktionär eigenen Angaben zufolge als Wahlzeuge nominieren lassen, um in die Wahllokale gehen zu können, die Genossen zu verpflegen und zu schauen, ob der Wahlvorgang korrekt vor sich geht. Aber dieses Mal geht auch das nicht mehr, weil die SPÖ bei der Bundespräsidentenwahl am Sonntag keinen Kandidaten stellt. Und nur ein Kandidat darf zwei Vertrauenspersonen pro Sprengel benennen, die dann auch in das Wahllokal hineindürfen. "Arbeiten dürfen wir und Wahlbeisitzer sein, obwohl wir keinen eigenen Kandidaten haben, aber Wahlzeugen nicht - das ist schon ein bisserl komisch", so der Funktionär weiter.
Trotzdem müssen die SPÖ-Wahlbeisitzer nicht neidisch auf das Essen der blauen Kollegen schielen - Not macht erfinderisch und so hat man bei der Wiener SPÖ eine Lösung für das Problem gefunden: "Bei uns im Sprengel haben wir eine junge Beisitzerin, die zu einer vereinbarten Zeit nach draußen geht und das Essen für ihre Kolleginnen und Kollegen von uns abholt und dann drinnen verteilt."
Wurstsemmel mitnehmen
Bei der zuständigen MA 62 versteht man das Problem nicht. "Die Beisitzer können ja kurz vor das Wahllokal gehen, dort ein Esspaket entgegennehmen, und dann gehen sie wieder hinein. Dass ein Beisitzer dort verhungert, ist eher unwahrscheinlich", meint Richard Ruzicka von der MA 62. Nachsatz: "Und wenn ein Wahlzeuge oder ein Beisitzer zufällig auch eine Wurstsemmel für einen Beisitzer mithaben sollte, werden wir das nicht verhindern können."
12.000 Menschen im Einsatz
Pro Sprengel gibt es drei Beisitzer von SPÖ, ÖVP und Grünen plus eine jeweilige Ersatzperson und für FPÖ und Neos jeweils zwei Vertrauenspersonen, erklärt Otto Gmoser von der MA 62. Offiziell bekommen Wahlbeisitzer am Wahlsonntag mittlerweile 80 Euro für ihre Tätigkeit bezahlt. Aber ein überwiegender Teil macht das ehrenamtlich und verzichtet auf das Geld.
Wie der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky am Donnerstag erklärte, stehen am Wahltag den Wienerinnen und Wienern insgesamt 1.493 Wahllokale in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr zur Verfügung. Davon werden in Spitälern und Pflegeeinrichtungen 11 Wahlsprengel eingerichtet. 860 Wiener Wahllokale sind davon barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet. Insgesamt sind in Wien 12.000 Menschen für Wahl im Einsatz. 7.000 sind Bedienstete aller Abteilungen der Stadt.