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Betriebsuntersagung für Schrottflieger

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die Häufung von Unfällen schlecht gewarteter Flugzeuge lässt die Europäische Kommission nunmehr reagieren und die Liste der unzuverlässigen Fluglinien überarbeiten.


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Erstmals im Dezember 2005 erließen das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

Gestützt auf diese Verordnung erließ die Europäische Kommission im März 2006 eine Durchführungs-Verordnung, in der sie eine erste Liste von solchen unsicheren Fluglinien erstellte.

Im Gefolge der sich in letzter Zeit häufenden Katastrophen in der Zivilluftfahrt, die durch technisch veraltete oder schlecht gewartete Flugzeuge vor allem von Billigfluglinien ausgelöst wurden, gingen bei der Kommission eine Reihe von Informationen ein, auf deren Grundlage die gemeinschaftliche Liste aktualisiert werden muss.

Die betreffenden Luftfahrtunternehmen bekamen Gelegenheit, diese Unterlagen einzusehen und ihren Standpunkt innerhalb von zehn Tagen der Kommission sowie dem bereits 1991 eingesetzten Flugsicherheitsausschuss vorzutragen. Aufgrund der Ergebnisse von Vorfeldinspektionen, die an Flugzeugen bestimmter Fluggesellschaften im Rahmen des Safety Assessment of Foreign Aircraft (SAFA)-Programms durchgeführt wurden sowie von Audits der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden, haben einige Mitgliedstaaten restriktive Maßnahmen gesetzt.

EU-Mitgliedstaaten

So haben die griechischen Behörden mitgeteilt, dass dem Unternehmen Euro Air Ltd im Mai 2009 das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) entzogen wurde. Die zuständigen Behörden Schwedens wiederum teilten mit, dass sie dem Unternehmen Nordic Airways AB ("Regional") im Januar 2009 und dem Unternehmen Fly Excellence AB im März 2009 das AOC entzogen haben.

Drittstaaten

Was hingegen Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten betrifft, so gingen folgende Meldungen ein: Thailand teilte mit, dass es der Fluglinie One Two Go Arlines das AOC entzogen und der Orient Thai Airlines eine Auflage zur Verbesserung der festgestellten Sicherheitsmängel erteilt habe.

Die Ukraine wiederum meldete ein, dass sowohl dem Unternehmen Ukraine Cargo Airways, als auch den Motor Sich JSC Airlines und den Ukrainian Mediterranean Airlines das AOC entzogen wurde. Auch allen Luftfahrtunternehmen in Kasachstan (Berkut Air, BEK Air, Berkut KZ, SCAT et cetera) - mit Ausnahme von Air Astana - ist das AOC entzogen worden.

Ähnliche Meldungen gingen aus Sambia (allen Fluglinien wurde das AOC entzogen), Indonesien (AOC-Entzug, mit Ausnahme von Garuda Indonesia, Airfast Indonesia, Mandala Airlines und Ekspres), Angola (AOC-Entzug, mit Ausnahme von TAAG Angola Airlines), Gabun (SN2AG wird in den Anhang B überführt), Ägypten (Egypt Air bekam Nachfrist), der Russischen Föderation (Ausschluss von 13 Untenehmen) und dem Jemen (Yemenia Yemen Airways wird geprüft) ein.

Am 13. Juli 2009 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 619/2009 (Amtsblatt 2009, L 182/4), in deren Anhang A alle Luftfahrtunternehmen aufscheinen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist.

Im Anhang B wiederum findet sich eine Liste der Fluglinien, deren Betrieb in der Gemeinschaft Beschränkungen unterliegt.