Zum Hauptinhalt springen

Bettelverbot spaltet die Grüne Mark

Von Katharina Schmidt

Politik

Am 2. März wird im Landtag weiter verhandelt - laut SPÖ kaum Chancen auf Einigung. | Betteln bisher nur in Salzburg und Tirol komplett verboten. | Wien/Graz. Im steirischen Landtag ist eine heftige Debatte um die Verschärfung des Bettelverbots entbrannt. Bisher ist laut Landessicherheitsgesetz nur verboten, "in aufdringlicher Weise" zu betteln oder Unmündige dazu zu veranlassen. Auf Initiative der ÖVP soll das Gesetz nun geändert werden - die Positionen könnten unterschiedlicher kaum sein.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

So kann sich die SPÖ maximal ein sektorales Bettelverbot vorstellen - damit würden die Gemeinden ermächtigt, in bestimmten Straßenzügen ein Bettelverbot zu verhängen. Laut Landeshauptmann Franz Voves soll durch den Wegfall attraktiver Plätze die organisierte Bettelei eingedämmt werden. Der ÖVP geht das nicht weit genug: Klubchef Christopher Drexler will ein generelles Bettelverbot im Landesgesetz verankern. Damit wäre Betteln in der gesamten Steiermark verboten, als "Angebot an die SPÖ" - wie es aus seinem Büro heißt - hat Drexler vorgeschlagen, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, per Verordnung das Betteln doch wieder zuzulassen.

Die Steiermark wäre das dritte Bundesland mit einem generellen Bettelverbot. Bisher gibt es ein solches in Tirol - wer dort bettelt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro oder bis zu zwei Wochen Haft rechnen - und in Salzburg - dort liegt die Strafhöhe bei 500 Euro beziehungsweise bis zu vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. In Wien wird Betteln ähnlich wie in der Steiermark geregelt: Aggressives oder organisiertes Betteln sowie das Veranlassen Minderjähriger zum Betteln sind dort verboten. In allen anderen Bundesländern gibt es keine landesgesetzliche Bestimmung dazu.

Gemeinden dürfen selbst Verordnungen erlassen

Letzteres führt dazu, dass die Gemeinden selbst Verordnungen erlassen dürfen - so ist etwa aggressives Betteln in Baden (Niederösterreich) seit 2006 verboten. Eine solche "ortspolizeiliche Verordnung", wie es im Amtsdeutsch heißt, kann aber nur erfolgen, wenn es weder bundes- noch landesgesetzliche Bestimmungen zu einem Thema gibt, wie Harald Valenta von der Badener Rechtsabteilung erklärt. Beispielsweise hat der Verfassungsgerichtshof 2006 ein Bettelverbot im steirischen Fürstenfeld aufgehoben, weil es eben dem Landesgesetz widersprach.

Die Positionen in der Steiermark sind jedenfalls festgefahren: Grüne und KPÖ sprechen sich überhaupt gegen ein Verbot aus, für einen Beschluss im Landtag muss also eine der beiden Großparteien Kompromissbereitschaft zeigen - und das wird angesichts der herannahenden Landtagswahlen wohl schwierig.

Am 2. März geht der Streit mit einer Sitzung des Unterausschusses des Landtags in die nächste Runde. Während sich Drexler hier abwartend zeigt, bezweifelt sein SPÖ-Gegenüber, Klubchef Walter Kröpfl, dass es eine Einigung geben wird. "So wie es sich abzeichnet, wird es zu einer Pattstellung kommen - und dann wird das Gesetz eben nicht geändert", sagt er zur "WienerZeitung". Und: Das Bettelverbot sei ihm ohnehin kein Herzensanliegen.