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Bewährte Checks und Balances

Von Univ.-Prof. Rudolf Thienel, Präsident Verwaltungsgerichtshof

Univ.-Prof. Rudolf Thienel ist Präsident des Verwaltungsgerichtshofs.
© privat

Wie bedeutsam gerichtliche Kontrolle ist, zeigt auch die Covid-19-Pandemie.


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Die Redaktoren demokratischer Verfassungen stehen vor dem Problem, wie verhindert werden kann, dass die demokratische Mehrheit ihre Befugnisse zu Lasten der jeweiligen Minderheit missbraucht. Zu diesem Zweck wurden Systeme entwickelt, die staatliche Befugnisse auf verschiedene Einrichtungen verteilen und spezifische Kontrolleinrichtungen vorsehen.

Unsere Verfassung sah 1920 damals übliche Instrumente der parlamentarischen, finanziellen und rechtlichen Kontrolle vor. In einem Punkt ging sie sogar weiter, nämlich mit der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Aufhebung von Gesetzen, was beispielgebend für andere Staaten wurde. Diese Kontrollinstrumente wurden in der Folge weiter ausgebaut, so etwa durch die Ausweitung der verfassungsgerichtlichen Kompetenzen, die Einführung der Volksanwaltschaft, die Ausweitung der finanziellen Kontrolle durch den Rechnungshof oder unlängst den Ausbau parlamentarischer Kontrollbefugnisse, indem die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen des Nationalrates durch qualifizierte Minderheit verlangt werden kann.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Meilenstein

Ein Meilenstein war die 2012 beschlossene Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform, mit der erstinstanzliche Verwaltungsgerichte mit umfassender Entscheidungsbefugnis eingeführt wurden. Wie bedeutsam gerichtliche Kontrolle ist, zeigt die Covid-19-Pandemie, zu deren Bekämpfung Maßnahmen gesetzt werden mussten, die weitreichend in individuelle Grundrechte eingreifen; dass Gerichte mittlerweile über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen entschieden haben, zeigt, dass auch in Ausnahmesituationen rechtsstaatliche Kontrollinstrumente funktionieren (müssen).

Neben den Kontrollbefugnissen staatlicher Einrichtungen ist für den demokratischen Rechtsstaat eine weitere Kontrolle von essenzieller Bedeutung: jene der Öffentlichkeit gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern, wobei Medien eine spezifische Rolle als "public watch dog" zukommt. Diesbezüglich hat die junge Republik schon mit dem Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 über die Aufhebung der Zensur und die Herstellung voller Pressefreiheit eine wesentliche Basis geschaffen. Mit dieser sind unter anderem alle Formen der Vorzensur ausgeschlossen, sodass Medien eine umfassende Information über Fragen von allgemeinem Interesse bieten und so eine zentrale Kontrollfunktion ausüben.

Auch insofern sind Weiterentwicklungen zu verzeichnen, so die in Vorbereitung befindliche Abschaffung des traditionellen Amtsgeheimnisses und sein Ersatz durch ein Recht auf Information. All diese Kontrollinstrumente dienen letztlich der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und der Sicherung der individuellen Freiheit aller in Österreich lebenden Menschen. Jenem Wert, der der Verfassung insgesamt zugrunde liegt.