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Bewegung bei Harmonisierung

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Pensionsharmonisierung scheint nun doch noch mit Leben erfüllt zu werden. Nach dem gestrigen Runden Tisch sind sowohl Regierung als auch Sozialpartner optimistisch, dass es noch vor dem Sommer zu einer Fixierung der Eckpunkte kommt. Voraussichtlich wird es zu einer Parallelrechnung mit einer Stichtagsregelung für alle unter 55-Jährigen kommen.


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"Wir sind auf gutem Weg", lautete die knappe Auskunft von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein gegenüber der "Wiener Zeitung". Mehr wollte er zu den laufenden Verhandlungen nicht sagen. Auch der ÖGB hüllt sich über Details in Schweigen: Man wolle die Gespräche nicht über die Medien führen.

Nur Staatssekretärin Ursula Haubner berichtete, dass einige Eckpunkte außer Streit gestellt worden seien: Demnach soll jede Einzahlung auf das geplante Pensionskonto als Beitragszeit gewertet werden und das harmonisierte Pensionsrecht soll für alle unter 55-Jährigen gelten. Auch eine Parallelrechnung für alle bisher erworbenen Ansprüche dürfte fix sein. Das hatte vor einigen Wochen auch Bartenstein schon bestätigt.

"Wenn wir uns in den nächsten 14 Tagen einigen können, können wir den Zeitplan einhalten", zeigte sich Haubner optimistisch. Auch Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl sieht "bei gutem Willen" die Möglichkeit, sich noch vor dem Sommer zu einigen, wenngleich man noch "ein gutes Stück von einander entfernt" sei.

Ersatzzeiten, Beitragshöhe und Umstieg noch strittig

Streitpunkte sind noch die Berechnung der Ersatzzeiten (Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst, Arbeitslosigkeit), die Aufwertung älterer Beitragsleistungen und die Höhe der Beiträge.

AK-Sozialdirektor Christoph Klein führt drei Forderungen der Arbeitnehmer an: "Jeder eingezahlte Euro muss zu einer gleichwertigen Leistung führen". Das bedeutet, dass eine gleiche Beitragshöhe für alle eingeführt werden muss. Dagegen wehren sich allerdings derzeit noch die Vertreter von Wirtschaft und Bauern. Sie wollen ihrer Klientel eine Beitragssteigerung nicht zumuten.

Die zweite AK-Forderung lautet: "Alte Ansprüche müssen geschützt sein." D.h. die Pensionsreform 2003 darf für AK und ÖGB nicht 1:1 Ausgangspunkt für den Umstieg in das neue System sein, sonst verlieren Arbeitnehmer sofort mehr als 10 Prozent. Vor allem der Anpassungsfaktor müsse höher als mit 1,78 Prozent bewertet werden.

Dritte Forderung der Arbeitnehmervertreter ist eine faire Bewertung der Ersatzzeiten. Diese müsse deutlich besser sein als die derzeit von der Regierung angepeilten, betonte AK-Experte Klein.

Trotz dieser doch recht unterschiedlichen Positionen herrscht nun also Optimismus, dass die Harmonisierung mit 1. 1. 2005 und somit auch der 1. Jänner als Stichtag mit einer Parallelrechnung kommen wird. Parallelrechnung bedeutet, dass die bis zum Stichtag erworbenen Zeiten geschützt sind und nach altem Recht berechnet werden. Wenn jemand im Jahr 2014 mit 63 Jahren in Pension geht, hat er nach 45 Beitragsjahren 9 Jahre (20 Prozent) im neuen und 36 Jahre (80 Prozent) im alten Recht erworben. Die Pension setzt sich dann zu einem Fünftel aus der niedrigen und zu vier Fünfteln aus der höheren Pensionsberechnung zusammen. Für alle über 55-Jährigen gilt die Pensionsreform 2003.