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Bewegung im Streit um Bankgeheimnis

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
Die EU will Kontodaten unter die Lupe nehmen. Foto: bb

Österreich lenkt in Detailfrage ein. | Pröll: Einigung bis Ende Juni möglich. | Brüssel. In den Streit um das österreichische Bankgeheimnis für EU-Ausländer kommt ein wenig Bewegung. Noch vor Ende Juni will das derzeitige EU-Vorsitzland Spanien den seit Jahren schwelenden Streit beenden. "Das kann möglich sein", meinte dazu erstmals Finanzminister Josef Pröll nach einem Treffen mit seinen EU-Kollegen am Dienstag.


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Freilich ist davon auszugehen, dass Madrid und Wien etwas Unterschiedliches unter einer Lösung des Problems verstehen. Die Österreicher beharren auf gleichen Wettbewerbsbedingungen mit europäischen Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz am Bankensektor. Spanien vertritt dagegen eher die EU-Mehrheitsmeinung, dass Österreich und Luxemburg in absehbarer Zeit auf das Modell des automatischen Informationsaustausches ihrer Kontendaten übergehen sollen, was der Aufgabe des Bankgeheimnisses im Geschäft mit EU-Ausländern bedeutete.

"Problemlösung geht vor Paketlösung"

Immerhin hat es am Dienstag recht überraschend seit langem eine konkrete Einigung zum Themenkomplex gegeben - allerdings nur in jenem Bereich, der schon bisher am wenigsten umstritten war: Österreich und Luxemburg konnten der Revision der sogenannten EU-Beitreibungsrichtlinie zustimmen, welche die grenzüberschreitende Vollstreckung von Steuerforderungen regelt. Dabei sollen künftig Informationspflichten auf Anfrage gemäß OECD-Standards gelten, die seit entsprechenden G20-Vorgaben vom Vorjahr von allen europäischen Staaten anerkannt werden.

Die beiden Länder hätten ein "klares Zeichen" gesetzt, so Pröll: "Problemlösung geht vor Paketlösung."

Hintergrund dieser Aussage war die bisherige Strategie Österreichs, die Überarbeitung der Beitreibungsrichtlinie nur im Paket mit der Revision der Amtshilferichtlinie, der Zinsbesteuerungsrichtlinie und einer Nachbesserung eines Betrugsbekämpfungsabkommens mit Liechtenstein behandeln zu wollen.

Was kompliziert klingt, hat ein einfaches Ziel: Jede dieser Baustellen eignet sich zur Verzögerung des wohl irgendwann herannahenden automatischen Informationsaustausches. Den will Wien im Sinne der Gleichbehandlung nur gemeinsam mit europäischen Nicht-EU-Staaten einführen.

Diese Kernforderung hätte ein schwedischer Kompromissvorschlag vom Dezember erfüllt, der einen Gleichschritt mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zum Inhalt hatte. Dass die Spanier diesen Vorschlag vorerst nicht diskutieren möchten, will Pröll nicht als Rückschlag sehen. Er orte wachsendes Verständnis für die Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen, meinte er. Schließlich könne es kein Interesse daran geben, dass Geld aus der EU abfließe.

Nach der gegenwärtig geltenden Zinsbesteuerungsrichtlinie heben Österreich, Luxemburg und Belgien wie die Schweiz, Liechtenstein und die anderen Drittstaaten eine Quellensteuer zu Gunsten der Herkunftsländer der Konteninhaber ein. Alle anderen EU-Länder tauschen die Informationen über die Inhaber ihrer Bankkonten regelmäßig automatisch aus.

Das müssten Österreich und Luxemburg ebenfalls machen, sobald die Schweiz und die anderen Nicht-EU-Länder den Informationsaustausch auf Anfrage bei Steuerdelikten nach OECD-Standards vollständig umgesetzt haben. Das Betrugsbekämpfungsabkommen mit Liechtenstein wäre der erste Schritt in diese Richtung und gilt als Präzedenzfall für die anderen Drittländer. Österreich und Luxemburg blockieren es, weil es nicht weit genug gehe. Belgien hat indes bereits eingewilligt, 2011 zu automatischen Informationsaustausch überzugehen.