Zum Hauptinhalt springen

Bewusst gepfuscht bei Reparatur?

Von Simon Rosner

Kommentare

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Hat die Regierung bei der Reparatur des Grunderwerbsteuergesetzes gepfuscht? Zu diesem Befund kommt, wer sich bei Steuer- und Verfassungsrechtlern umhört. Tixo drumrum, damit irgendwie zusammenhält, was der Verfassungsgerichtshof auseinandergenommen hat, aber eine echte Reparatur ist diese Reform nicht. Eine abermalige Aushebelung des Gesetzes durch den VfGH scheint möglich, doch bis dahin dauert es wohl rund zwei Jahre.

Mit dieser notdürftigen Reparatur hat die Regierung Zeit gewonnen und jedenfalls verhindert, dass eine Neuregelung automatisch in Kraft gesetzt worden wäre, die eine plötzliche Belastung bei Schenkungen und Erbschaften in der Familie bedeutet hätte. Dann wäre bei allen Übertragungen der viel höhere Verkehrswert als Steuerbasis herangezogen worden. Gerade für die "Familienpartei ÖVP" wäre das im Vorfeld der EU-Wahl ein Horror gewesen.

Dass die Regierung über die vom VfGH geforderte Heranführung des Einheitswertes an den "echten Wert", den Verkehrswert, nicht einmal diskutiert hat, ist aber bemerkenswert. Schließlich wurde der Einheitswert 1973 festgesetzt und nie angehoben.

Die ÖVP argumentiert, dass mit einer Anhebung die Steuerzahlungen enorm gestiegen wären. Stimmt. Aber wäre es nicht logischer, an den Steuersätzen zu drehen, als an einer Bemessungsgrundlage festzuhalten, die nur mehr ein Zufallswert ist? Oder hat man bewusst gepfuscht? In zwei Jahren muss der Finanzausgleich verhandelt werden. Dann könnte der Bund den Ländern die Festsetzung des Steuertarifs (innerhalb einer Bandbreite) übertragen. Hebt der VfGH das Gesetz erneut auf, wird die Regierung den Einheitswert anheben müssen. Über die Tarife dürfen sich dann die Länder streiten.