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"Bezahlt wird die Funktion"

Von Brigitte Pechar

Politik

Das neue Besoldungsrecht für Lehrer soll zwischen Bachelor und Master nicht unterscheiden. | Ganztagsschulen werden ausgebaut. | Wien. Das neue Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer soll noch heuer zum Abschluss gebracht werden. Das wünscht sich jedenfalls Unterrichtsministerin Claudia Schmied. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" sagte sie am Freitag, dass es für sie eine Prämisse gibt: "Wir bezahlen nicht den Titel, sondern die Funktion."


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Das bedeutet, dass grundsätzlich ein Bachelor- und Master-Abschluss gleichwertig honoriert wird.

Die neue Lehrerausbildung sieht vor, dass alle Pädagogen eine vierjährige Bachelor-Ausbildung absolvieren. Danach folgt ein Jahr lang die Ausbildung an Schulen, bei denen die Junglehrer von Mentoren begleitet werden. Daneben kann berufsbegleitend der Master absolviert werden. Bei der Besoldung soll zwischen Bachelor und Master jedoch nicht unterschieden werden.

Aufstiegsmöglichkeiten soll die neue Lehrergeneration durch Übernahme von Sonderfunktionen erhalten. Mentorentätigkeiten, Kustodentätigkeiten, Leitungsfunktionen - "das soll im Dienst- und Besoldungsrecht abgebildet werden", sagt die Ministerin.

Am Freitag hat Schmied eine Reihe von Gesetzesentwürfen für ganztägige Schulangebote ab 2011/12 in Begutachtung geschickt. Bisher gibt es 105.000 Nachmittagsbetreuungsplätze bis 16 Uhr, die bis 2015 auf 160.000 erhöht werden sollen. "Es sollten inklusive der Hortplätze rund 210.000 ganztägige Plätze angeboten werden", sagt Schmied. Damit solle jedes Kind, das einen Tagesbetreuungsplatz benötigt, "ein hochwertiges Angebot an einer öffentlichen Schule bekommen".

Eine Betreuungsgruppe an Pflichtschulen soll künftig schon ab zwölf angemeldeten Schülern eingerichtet werden, bisher waren 15 notwendig. An AHS-Unterstufen bleibt die Mindestanmeldezahl von zehn Schülern unverändert. Weiters sollen schulartenübergreifende Gruppenbildungen möglich sein.

Der Bund stellt bis 2014 jährlich 80 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsangebote zur Verfügung. Ein Großteil daraus soll in Personalkosten fließen. Wie das mit den Ländern vereinbart wird, ist laut Angaben aus Schmieds Büro noch "Verhandlungsfrage". Melden sich mindestens zwölf Schüler an einer Schule, ist das Land verpflichtet, eine Nachmittagsbetreuung einzurichten, für die es um Unterstützung ansuchen kann.

Das Gesetzespaket beinhaltet auch die Schaffung einer neuen Ausbildung für Freizeitpädagogen, die ausschließlich für die Freizeitgestaltung der Kinder verantwortlich sein sollen.

Schmieds ÖVP-Verhandlungspartner Werner Amon stellte sich in einer Aussendung "voll hinter" das Gesetzespaket.