Brauerei-Familien erstatten Anzeige. | Vorwurf an FMA: "Amtsmissbrauch". | Wien. Haben ehemalige Kernaktionäre der BBAG/Brau Union ihr Wissen, dass Heineken den Konzern übernehmen wird und damit die Aktie voraussichtlich zulegt, ausgenutzt oder nicht? Eine Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht, dafür Beteuerungen, Entgegnungen, Anschuldigungen, Spekulationen und eine Anzeige.
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Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der BBAG/Brau Union, Karl Büche, und der Sprecher der früheren Kernaktionäre, Ludwig Beurle, wollen nicht, dass "ihr" Unternehmen in der Öffentlichkeit mit dem Wort Insiderhandel in Verbindung gebracht wird - einen solchen hat es ihnen zufolge auch nicht gegeben.
Umstritten ist, wie etwa die Namen von 23 Personen, an die laut Medienberichten ein Strafantrag in der Insideraffäre ergehen soll, an die Öffentlichkeit gelangten. "Da gibt es hunderte Möglichkeiten", sagt Klaus Grubelnik, Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA), gegenüber der "Wiener Zeitung".
Für Büche und Beurle scheint es hingegen nur eine Möglichkeit zu geben: "Das ist klarer Amtsmissbrauch", erklärte Büche am Mittwoch vor Journalisten und meinte damit die FMA. Büche und Beurle haben Mitte November eine Anzeige gegen unbekannte Täter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht. (Anm.: gegen "unbekannt", weil andernfalls konkret Personen namhaft gemacht werden müssten). "Wir weisen den geäußerten Verdacht entschieden zurück", konterte Grubelnik. Die Ermittlungsergebnisse habe auch die Staatsanwaltschaft.
Nicht geplaudert?
Die Möglichkeit, dass jemand aus dem Aktionärskreis geplaudert haben könnte, wiesen Büche und Beurle zurück. Schon Anfang September hatten sie erklärt, dass selbst bei Familientreffen Details aus dem Unternehmen kein Thema seien, demnach also kein Insiderhandel stattgefunden hätte.
Das soll nun auch ein Gutachten, das das Beratungsunternehmen Price Waterhouse Coopers sowie die Wirtschaftsprüfer Pkf Österreicher-Staribacher im Auftrag der ehemaligen Bierbrauer-Familien erstellten, beweisen. "Jeder Marktteilnehmer, welcher sich in den Jahren 2002 und 2003 eingehender mit dem europäischen Brauerei-Markt bzw. den einzelnen Brauerei-Unternehmen auseinandergesetzt hatte (...), konnte die Kurschancen der BBAG und Brau Union-Titel unschwer erkennen", heißt es etwa darin.
Das Gutachten sei am 22. November der Staatsanwaltschaft übergeben worden, hieß es. "Jeder Beschuldigte bestellt sich irgendwelche Gutachten - das ist sein Recht", kommentiert Grubelnik. Die Anwälte der Familien resümieren wörtlich: "Da keiner der Einschreiter eine vertrauliche Information, die dem Markt noch nicht bekannt war, weiter gegeben oder ausgenützt hat, wiederholen wir das Ersuchen, die Vorerhebungen einzustellen."
Büche und Beurle schätzen, dass der Bericht des Staatsanwalts an das Justizministerium noch heuer fertig gestellt sein wird.