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Bierlein: Als erste Frau an VfGH-Spitze

Von Matthias G. Bernold

Politik

Auch wenn sie darauf verweist, dass ihre Ernennung erst durch den Bundespräsidenten erfolgt - ein mächtiger Karrieresprung scheint Brigitte Bierlein sicher: Geht es nach den Wünschen der Bundesregierung, soll die amtierende Generalanwältin und oberste Standesvertreterin der Staatsanwälte ab 1. Jänner 2003 die Nachfolge Karl Korineks antreten und Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs werden.


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Erst sehr spät habe es Gespräche mit ihr über das neue Amt gegeben, meinte Bierlein zur "Wiener Zeitung". Mit dem gestrigen Beschluss des Ministerrates sei ihr eine "hohe Ehre zuteil geworden". Sollte der Bundespräsident ihre Ernennung beschließen, würde dies die "Krönung ihrer juristischen Laufbahn" bedeuten.

Warum sie sich trotz ihrer kritischen Haltung - etwa bei der geplanten Strafprozess-Reform - als Wunschkandidatin der Bundesregierung durchgesetzt hat, erklärt die 53-Jährige so: "Ich denke, dass ich mich gegenüber den Politikern immer fair benommen habe - eine kritische Haltung gegenüber Gesetzesvorhaben muss erlaubt sein." Insider rechnen Bierlein, die keiner politischen Partei angehört und die sich - eigenen Angaben zufolge - "immer eine Äquidistanz zur Parteipolitik bewahrt hat", dem konservativen Lager zu. Als Strafrechtsspezialistin will sie auch die Lücke, die durch den Abgang von VfGH-Mitglied Kurt Gottlich entsteht, schließen, ihr Hauptaugenmerk auf den Grundrechtsschutz legen.

Haller formell ernannt

Neben Eleonore Berchtold-Ostermann, Lisbeth Lass und Claudia Kahr ist Bierlein die vierte Frau im zwölfköpfigen Höchstgericht (Lilian Hofmeister und Gabriele Kucsko-Stadlmayer sind unter den Ersatzmitgliedern). Bierlein ist die erste, die es bis zur Vizepräsidentin gebracht hat. Ihre Ernennung wäre "sowohl für die Justiz als auch für die Frauen ein positives Zeichen", ist die gebürtige Wienerin überzeugt. Auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, begrüßt den Ministerratsbeschluss als "großen Erfolg für die Frauen in der Justiz". Kritik an der Nominierung übte SPÖ-Klubobmann Josef Cap: "Höchst qualifizierte Bewerber" wie OGH-Präsident Erwin Felzmann oder VwGH-Vize Wolfgang Pesendorfer seien übergangen worden.

Unterdessen wurde die Ernennung Herbert Hallers zum VfGH-Mitglied von Bundespräsident Thomas Klestil unterfertigt.