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Das Jahr 1998 ist das dritte und damit zugleich vorletzte Jahr der XX. Gesetzgebungsperiode (GP) des Nationalrates gewesen, die am 15. Jänner 1996 begonnen hat.
Das letzte Jahr einer GP steht erfahrungsgemäß zumeist schon ganz im Zeichen der Vorbereitung auf die Nationalratswahlen und bietet daher nicht die besten Voraussetzungen für sachorientierte
parlamentarische Arbeit (was auch einer der Gründe ist, warum Gesetzgebungsperioden häufig um einige Wochen oder Monate verkürzt werden).
Das dritte Arbeitsjahr einer GP bietet daher oft die letzte Möglichkeit, noch vor ihrem Ablauf ein größeres Arbeitspensum zu erledigen.
In das Jahr 1998 fiel andererseits die österreichische EU-Präsidentschaft, sodaß von vornherein die Aussichten für eine ertragreiche parlamentarische Herbstarbeit angesichts der inhaltlichen
Orientierung auf die europäische Ebene hin ebenso wie schlichtweg angesichts der aus den Präsidentschaftsverpflichtungen erwachsenden Terminnöte skeptisch beurteilt wurden.
Inwieweit dennoch das Jahr 1998 für die parlamentarische Arbeit genutzt werden konnte, untersucht die nachstehende statistische Bilanz.
Statistische Daten
Während der von 1971 bis 1986 amtierende Nationalratspräsident Anton Benya mit schöner Regelmäßigkeit in seinen Schlußansprachen am Ende jeder ordentlichen Tagung des Nationalrates wie auch am
Ende jedes Kalenderjahres die statistische Arbeitsbilanz des Nationalrates verkündete und darin einen Leistungsnachweis sah, ist die politische Bewertung der in nüchterne statistische Daten
gegossenen Intensität der parlamentarischen Arbeit mittlerweile eine gebrochenere.
Zu lautstark ist die in der öffentlichen bzw. in der veröffentlichten Meinung geäußerte Kritik an der sogenannten "Gesetzesflut" geworden, als daß allzu unreflektiert voll Stolz verkündet werden
könnte, der Nationalrat habe in einem bestimmten Zeitraum, etwa im abgelaufenen Jahr, mehr Gesetze beschlossen als im jeweiligen Vergleichszeitraum, beispielsweise im Jahr zuvor oder im langjährigen
Durchschnitt.
Auf der anderen Seite sieht sich der Nationalrat mittlerweile aber auch mit der Behauptung konfrontiert, er sei durch die Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnissen auf die supranationale, die
europäische Ebene ohnedies funktionslos geworden. Da mag der Hinweis auf die Zahl der beschlossenen Bundesgesetze wieder durchaus nützlich sein, um das Gegenteil unter Beweis zu stellen.
Freilich zeigt sich auch in diesem Zusammenhang, wie so oft im Umgang mit statistischen Daten, die Notwendigkeit sorgfältiger Differenzierung; ein gültiges Maß für die dem Nationalrat verbliebene
materielle Rechtsetzungskompetenz · bzw. für ihre Nutzung · würde nur die Zahl jener Gesetzesbeschlüsse bilden, die nicht lediglich der Umsetzung von EU-Richtlinien dienen, ist doch der für die
Umsetzungsmaßnahmen verbleibende inhaltliche Gestaltungsspielraum unter den Bedingungen der gegenwärtigen Praxis der europäischen Rechtsetzungs-und Rechtsprechungsorgane in der Regel verhältnismäßig
gering.
Plenarsitzungen
Wird als Maß für die Intensität der parlamentarischen Arbeit zunächst einmal die Sitzungshäufigkeit herangezogen, dann entspricht die Zahl der Plenarsitzungen trotz der erwähnten, durch die
Ratspräsidentschaft bedingten Terminproblematik ziemlich genau jener der beiden vorangegangenen Jahre.
Das Jahr 1996 hat zwar mit 54 Sitzungen eine höhere Sitzungsfrequenz aufgewiesen, jedoch ist bei Bewertung dieser Ziffer zu beachten, daß im April dieses Jahres gleich zwei Budgets, jene für 1996 und
1997, beschlossen worden sind, und die Budgetgesetzgebung ist erfahrungsgemäß der bei weitem plenarsitzungsintensivste Teil der Tätigkeit des Nationalrates.
Auffällig ist der Rückgang der Zahl der sogenannten "Sondersitzungen", also jener Sitzungen, die außerhalb des in der Präsidialkonferenz vereinbarten parlamentarischen Arbeitsplans aufgrund des
Verlangens einer Minderheit von Abgeordneten einberufen worden sind.
Das Instrument der "Sondersitzungen", einige Jahre lang der "dernier cri" der Oppositionsfraktionen in der Nutzung der Geschäftsordnungsinstrumente, hat also offenbar an Attraktivität wieder
verloren.
Ob dies eine nachhaltige Folge der Geschäftsordnungsnovelle 1996, die sich eine Reduzierung der Zahl der "Sondersitzungen" zum Ziel gesetzt hatte, ein Ausdruck des spezifisch im zweiten Halbjahr 1998
wirksamen Umstandes, daß aufgrund der vielfältigen europäischen Terminverpflichtungen der Mitglieder der Bundesregierung diese ohnedies realistischerweise nicht zu Sondersitzungsterminen in den
Nationalrat zu zitieren gewesen wären.
Oder schlicht und einfach eine Konsequenz der Tatsache gewesen ist, daß ins Jahr 1998 nur eine Landtagswahl gefallen ist (und Landtagswahlkämpfe erfahrungsgemäß eine besonders starke Motivation für
Oppositionsfraktionen darstellen, die Einberufung einer "Sondersitzung" verlangen), wird erst die Zukunft weisen.
Zieht man die Zahl der "Sondersitzungen" · die üblicherweise nicht der Gesetzgebungsarbeit, sondern lediglich der Einbringung Dringlicher Anfragen oder Dringlicher Anträge dienen · von der Gesamtzahl
der Plenarsitzungen jedes einzelnen Kalenderjahres ab, dann ergibt sich, daß die Sitzungsintensität im Jahr 1998 sogar besonders hoch gewesen ist:
Mit 49 Sitzungen war sie ebenso hoch wie jene des Jahres 1996, welches durch den Doppelbudgetbeschluß aus dem üblichen Rahmen fällt, und deutlich höher als jene von 1997 mit 44 Sitzungen.
Insgesamt liegt die Plenarsitzungshäufigkeit im bisherigen Verlauf der XX. GP jedenfalls deutlich über dem langjährigen Durchschnitt.
Rechnet man die Gesamtzahl der Plenarsitzungen auf die Dauer der GP in Monaten um (und zählt man dabei auch die tagungsfreien Monate, in denen keine Plenarsitzungen stattfinden können, mit), dann
gelangt man für die XX. GP zu einem Durchschnittswert von 4,3 Sitzungen pro Monat.
Selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in den letzten Monaten der GP, im Vorfeld der Nationalratswahl, ein Absinken der Sitzungshäufigkeit die Regel ist, liegt die Plenarsitzungsfrequenz
damit signifikant selbst über dem bisherigen Spitzenwerten, die 4,1 Sitzungen pro Monat für die XIX. und je 3,6 Sitzungen pro Monat jeweils für die XI. und die XVIII. GP betragen haben.
Sitzungsdauer
Weiter zurückgegangen ist demgegenüber die urchschnittliche Dauer einer Plenarsitzung. Jene Tendenz, die seit Beginn der ordentlichen Tagung 1996/97 des Nationalrates, also seit September 1996, zu
beobachten gewesen ist, hat sich somit weiter verstärkt, was als Erfolg der im Juli 1996 beschlossenen Geschäftsordnungsnovelle 1996 gewertet werden muß, die nicht nur eine Zurückdrängung der
"Sondersitzungen", sondern auch eine Straffung des Plenarsitzungsbetriebes insgesamt angestrebt hatte.
Die 50 Plenarsitzungen des Jahres 1998 weisen eine Gesamtdauer von 418 Stunden 35 Minuten auf; die durchschnittliche Dauer je Sitzung betrug somit 8 Stunden 22 Minuten.
In der ordentlichen Tagung 1996 des Nationalrates, in der Zeit von Jänner bis Juli 1996 also, hatte die durchschnittliche Dauer einer Plenarsitzung noch 9 Stunden 7 Minuten ausgemacht, in den ersten
eineinhalb Jahren nach der Geschäftsordnungsnovelle 1996 bereits nur mehr 8 Stunden 34 Minuten.
Noch deutlicher fällt das Ergebnis aus, wenn der Durchschnittswert nicht für die Gesamtheit der Plenarsitzungen, sondern nur für die "Arbeitssitzungen" gebildet wird, die kurzen sogenannten
"Zuweisungssitzungen", jene Sitzungen, die lediglich geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen, insbesondere der Zuweisung von Verhandlungsgegenständen an Ausschüsse dienen, also aus der
Berechnung herausgenommen werden. In diesem Fall bleiben von den 50 Plenarsitzungen des Jahres 1998 39 in der Rechnung, deren Gesamtdauer 418 Stunden 20 Minuten und deren durchschnittliche Dauer
somit 10 Stunden 43 Minuten beträgt.
In der ordentlichen Tagung 1996 lag die durchschnittliche Dauer der "Arbeitssitzungen" demgegenüber bei nicht weniger als 15 Stunden 26 Minuten; dieser Wert wird zwar durch die beiden sich jeweils
über 4 Tage erstreckenden Sitzungen zur Beratung über die Budgets 1996 und 1997 bzw. des Strukturanpassungsgesetzes 1996 noch stark nach oben verzerrt, dennoch vermag er stellvertretend für jene Zeit
zu stehen, in der sich die Plenarsitzungen regelmäßig bis in die frühen Abendstunden hinein erstreckten.
Seit der Geschäftsordnungsnovelle 1996 hingegen gehen die Plenarsitzungen fast immer vor Mitternacht zu Ende, was auf die Festlegung von Gesamtredezeiten für jeweils alle Debatten zur Tagesordnung
und auf die Einführung zeitlicher Beschränkungen für innerhalb der Tagesordnung anzuwendende Geschäftsordnungsinstrumente · insbesondere natürlich für Dringliche Anfragen · zurückzuführen ist.
Der langjährige Überblick über die durchschnittliche Dauer der Plenarsitzungen (unter Einschluß der "Zuweisungssitzungen") zeigt einen langsamen Anstieg von 5,5 Stunden in der X. über 8,5 Stunden in
der XI. bis auf 10,9 Stunden in der XVIII. GP; im bisherigen Gesamtverlauf der XX. GP ist die Durchschnittsdauer (trotz der in der ordentlichen Tagung 1996 erreichten Spitzenwerte!) auf 8,7 Stunden
zurückgegangen.
Ausschußsitzungen
Ein "Grundgesetz" der parlamentarischen Arbeit ist seit jeher, daß der Beschlußfassung über einen Gegenstand im Plenum die Vorberatung dieses Gegenstandes in einem Ausschuß vorangeht.
Erfahrungsgemäß kann nur in kleineren Gremien tatsächlich ein inhaltlicher Diskurs geführt werden, während dies in einem aus 183 Mitgliedern bestehenden Gremium faktisch unmöglich ist.
Daraus folgt auch eines der meistverbreiteten Mißverständnisse über die parlamentarische Arbeit, die Annahme nämlich, eine geringe Präsenz von Abgeordneten im Plenum sei ein Beleg für die mangelnde
parlamentarische Aktivität dieser Mandatare.
Tatsächlich ist die Funktion des Plenums eine ganz spezifische, die nicht die Anwesenheit aller Mitglieder voraussetzt, nämlich für die Öffentlichkeit die politischen Erwägungen darzustellen, die zu
einer materiell bereits getroffenen Entscheidung geführt haben, bzw. mögliche politische Alternativen darzulegen, um damit einen essentiellen Beitrag zur Transparenzfunktion des Parlaments zu
leisten, und abschließend materiell bereits feststehende Entscheidungen durch einen Plenarbeschluß demokratisch zu legitimieren.
Die inhaltlichen Verhandlungen und Beratungen vollziehen sich in einem kleineren Kreis von auf die jeweilige Materie spezialisierten Abgeordneten auf Ausschuß- bzw. Unterausschußebene bzw. vielfach
in selbst dieser Ebene noch vorgelagerten informellen Gesprächen, beispielsweise zwischen den Fraktionsführern im jeweils zuständigen Fachausschuß.
Während diese letztgenannte informelle Ebene statistisch naturgemäß kaum faßbar ist, liegen genaue Zahlen über die Sitzungsfrequenz der Ausschüsse und Unterausschüsse vor, die zeigen, wie viel
Arbeit, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen, zu leisten ist, bevor die durchberatenen, für die formelle Entscheidung reifen Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt
werden können.
Im Jahre 1998 haben die Ausschüsse des Nationalrates insgesamt 137, von ihnen eingesetzte Unterausschüsse 60 Sitzungen abgehalten. Mit zusammen 197 Sitzungen liegt das Jahr 1998 knapp unter dem 1997
erreichten Wert von 207, aber deutlich über dem 1996 erreichten Wert von 172 Sitzungen.
Im langjährigen Vergleich liegt die Zahl der Ausschußsitzungen verhältnismäßig hoch, mit 428 im bisherigen Gesamtverlauf der XX. GP etwa bereits jetzt über den Werten, die in den einzelnen
Gesetzgebungsperioden zwischen 1971 und 1986 jeweils erreicht worden sind.
Lediglich in der XVII. und XVIII. GP war die Zahl der Ausschußsitzungen mit 591 bzw. 575 jeweils höher.
Signifikant ist demgegenüber der Rückgang der Zahl der Unterausschußsitzungen: der Wert von 158 im bisherigen Verlauf der XX. GP abgehaltenen Unterausschußsitzungen liegt deutlich unter den
entsprechenden Werten aller Gesetzgebungsperioden zwischen 1971 und 1994, erst in der XIX. GP ist die Zahl stark abgesunken, was indes noch auf die Kürze dieser GP und auf die daraus folgende
Tatsache zurückgeführt werden konnte, daß in einem so kurzen Zeitraum eben keine größeren Gesetzgebungswerke, die der eingehenderen Vorbehandlung einem Unterausschuß bedürft hätten, eingeleitet
werden konnten.
Nunmehr scheint jedoch klar zu sein, daß es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt, die einer Erklärung harrt.
Die "große Zeit" der Unterausschüsse war die Zeit der SPÖ-Alleinregierung: so fanden in der XIII. GP nicht weniger als 427, in der XV. GP sogar 461 Unterausschußsitzungen statt.
In der damaligen politischen Situation, die von der absoluten Mehrheit der SPÖ, jedoch zugleich auch von der nicht zuletzt aus dem für viele Materien gegebenen Zweidrittelkonsensquorum erwachsenden
starken "bargaining position" der ÖVP gekennzeichnet war, waren die Unterausschüsse sehr oft jenes Forum, in welchem die sehr ins Detail gehenden inhaltlichen Verhandlungen zwischen
Regierungsmehrheit und Opposition über Gesetzgebungsvorhaben stattfanden.
Da die Regierungsmehrheit auch dort, wo kein Zweidrittelerfordernis bestand, eine einstimmige Beschlußfassung anstrebte · und in sehr vielen Fällen auch erreichte · , kam es hier tatsächlich oft zu
materiellen Kompromissen.
Unter den geänderten politischen Randbedingungen, in einem 5-Fraktionen-Parlament, ist das Erzielen eines einstimmigen Beschlusses oft so weit jenseits der politischen Vorstellbarkeit, daß die
Regierungsfraktionen vielfach gar nicht erst versuchen, einen Kompromiß mit den Oppositionsfraktionen zu finden, zumal ja bereits die Kompromißfindung zwischen den Regierungsfraktionen das Ergebnis
eines meist nicht ganz einfachen Aushandlungsprozesses darstellt.
Für diesen Prozeß allerdings hat sich, wenn er nicht überhaupt schon auf der vorparlamentarischen Ebene · dort allerdings durchaus vielfach unter Einbeziehung von Parlamentariern · abgeschlossen
worden ist, die informelle Ebene, etwa jene der Verhandlungen zwischen den Fraktionsführern (oft unter Beiziehung der fachlich zuständigen Klubsekretäre), als die zweckmäßigere herausgebildet.
Dies mag zumindest als ein Erklärungsansatz dafür dienen, warum mit Fortdauer der "großen Koalition" die Bedeutung der Unterausschüsse, belegt durch die signifikante Abnahme der Zahl ihrer Sitzungen,
zurückgegangen ist.
Gesetzgebungsarbeit
Wie üblich, hat sich auch 1998 die Gesamtheit der parlamentarischen Aktivitäten nicht gleichmäßig über das ganze Arbeitsjahr verteilt. Die Sitzungsfrequenz erreicht im Jahr 1998 ihr Maximum nicht,
wie gewohnt, vor der Sommerpause und vor Weihnachten, sondern, wie Tabelle 2 zeigt, bereits im Mai, weil in diesem Monat die im Hinblick auf die in das zweite Halbjahr fallende EU-Ratspräsidentschaft
vorgezogene Budgetdebatte durchgeführt wurde (politisch war das Budget für das Jahr 1999 ja bereits gemeinsam mit jenem für 1998 ausgehandelt worden).
Die Zahl der insgesamt jeweils pro Kalendermonat gefaßten Gesetzesbeschlüsse zeigt jedoch die wohlbekannten Maxima vor der tagungsfreien Zeit im Sommer und vor der faktischen Unterbrechung der
parlamentarischen Arbeit zu Weihnachten.
Eindeutig das gewohnte Maximum im Juli, während der sekundäre Maximum, was immer wieder vorkommt, in den November vorgezogen ist. Im Übrigen zeigt auch die parlamentarische Initiative, die
Einbringung selbständiger Anträge der Abgeordnete, in ihrer zeitlichen Verteilung ein analoges Bild.
Ein Blick auf die Gesetzgebungsinhalte weist auf, daß die Maxima der Gesetzgebungsarbeit nicht bloß ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Fenomen darstellen, daß also vor der Sommerpause
und vor Weihnachten auch das legislative Verfahren in einigen sehr gewichtigen und grundsätzlichen Materien beschlossen werden konnte.
So ist beispielsweise im Juli die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätwirtschaft neu geregelt, das Organisations- und Studienrecht der Kunsthochschulen neu gefaßt, die Neuorganisation der
Bundestheater und Bundesmuseen neu beschlossen worden.
Und im Dezember hat der Nationalrat zwei besonders umstrittene Bundesgesetze, das neue Mineralrohstoffgesetz sowie das Vertragsbedienstetenreformgesetz verabschiedet.
Sommer- und Weihnachtspause verursachen also ganz offensichtlich nicht nur das Bedürfnis, sich von einer aufgehäuften Masse an Vorlagen zu trennen, sondern üben auch einen gewissen Einigungsdruch in
schwierigen Materien aus.
Die Gesamtzahl von 172 im Jahr 1998 vom Nationalrat gefaßten Gesetzesbeschlüssen liegt deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, der für den Zeitraum 1966 bis 1998 mit 124 Gesetzesbeschlüssen pro
Jahr errechnet werden kann.
Lediglich ein Mal seit 1966, im Jahr 1993 nämlich, also im vorletzten Jahr der XVIII. GP des Nationalrates, ist mit 187 eine größere Anzahl von Gesetzesbeschlüssen gefaßt worden (die allerdings nicht
zuletzt auch durch den damals bevorstehenden EWR-Beitritt und den sich daraus ergebenden legislativen Anpassungbedarf bedingt gewesen ist).
Tertiäre Maxima mit 166 bzw. 167 vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetzen haben die Jahre 1969 und 1974 hervorgebracht, also das jeweil vorletzte Jahr der XI. und der XIII. GP. Die eingangs nur
qualitativ wiedergegebene Beobachtung, daß das vorletzte Jahr einer GP zumeist besonders arbeitsintensiv und ertragreich ist, läßt sich also auch quantitativ belegen und hat im Jahr 1998 eine
neuerliche eindrucksvolle Bestätigung erfahren.
Wie die Verteilung der Gesetzesbeschlüsse über die einzelnen Kalendermonate gezeigt hat, hat der Nationalrat auch im zweiten Halbjahr 1998, trotz Ratspräsidentschaft also, ein sehr achtbares
Arbeitspensum absolviert.
Gesetzesinitiative
Eine Aufschlüsselung der 1998 gefaßten Gesetzesbeschlüsse macht deutlich, daß, wie dies in einem modernen parlamentarischen System ja gar nicht anders erwartet werden kann, auch 1998 der
Schwerpunkt der Gesetzesinitiative bei der Bundesregierung gelegen ist.
Allerdings liegt der Anteil jener Gesetzesbeschlüsse, die auf Regierungsvolagen zurückgegangen sind, nur mehr bei 65,7 Prozent · nach einem Wert von 77,5 Prozent in den ersten beiden Jahren der XX.
GP · und damit wieder im Bereich jener Werte, die in der Zeit zwischen 1983 und 1996 erreicht worden sind.
Ob die in den Jahren 1996 und 1997 registrierte Tendenz einer Rückkehr zu jenem hohen Anteil an auf Regierungsvorlagen zurückgehenden Gesetzesbeschlüssen, wie er bis Anfang der 80er Jahre zu
verzeichnen gewesen ist, damit nachhaltig durchbrochen ist oder ob sich diese Tendenz als strukturell fortbestehend erweisen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt naturgemäß nicht beurteilt werden.
Der zunehmende Anteil an Bundesgesetzen, die der Umsetzung von EU-Richtlinien dienen, könnte jedoch als Indiz dafür herangezogen werden, daß mittelfristig die Bedeutung der Regierungsinitiative im
Gesetzgebungsprozeß zumindest nicht abnehmen dürfte, weil die Initiative zu solchen Umsetzungsmaßnahmen regelmäßig von Regierungsseite ausgeht.
Freilich muß ganz allgemein neuerlich darauf hingewiesen werden, daß aus der Tatsache, daß ein Gesetzesbeschluß formal auf eine Regierungsvorlage oder auf einen selbständigen Antrag zurückgeht,
keineswegs zwingend darauf geschlossen werden darf, daß auch die politische Initiative im jeweiligen Fall bei der Regierung bzw. beim Parlament gelegen wäre, da sowohl selbständige Anträge der
beschleunigten parlamentarischen Behandlung von politisch aus der Regierung kommenden Gesetzesinitiativen als auch Regierungsvorlagen der legistischen Umsetzung von politisch dem Parlament
entstammenden Initiativen dienen können und auch tatsächlich immer wieder dienen.
Die Beobachtung, daß Regierungsvorlagen eine weitaus höhere Chance haben als selbständige Anträge, im Nationalrat nicht nur positiv erledigt, sondern überhaupt erledigt zu werden, hat weiterhin ihre
Gültigkeit.
Mehr als die Hälfte der seit Beginn der GP von Abgeordneten eingebrachten (und nicht zurückgezogenen) selbständigen Anträge ist zu Ende des Jahres 1998 noch nicht parlamentarisch erledigt gewesen.
Die verhältnismäßig größte Chance auf (positive) Erledigung hat naturgemäß die von Abgeordneten bei der Regierungsfraktionen gemeinsam eingebrachten Anträge, während bereits die von den Abgeordneten
nur einer Regierungsvorlage eingebrachten Anträge vielfach unerledigt bleiben; sie dienen ja auch nicht zuletzt dem Zweck, eine nicht mit dem Koalitionspartner akkordierte oder akkordierbare
politische Position für die Öffentlichkeit darzustellen.
Diesem Zweck der Demonstration eines politischen Standpunktes ist auch die große Zahl der von Abgeordneten der Oppositionfraktionen eingebrachten selbständigen Anträge gewidmet. Diese Zahl und damit
die Gesamtzahl der selbständigen Anträge hat im Übrigen in der XX. GP in bis dahin ungeahntem Ausmaß zugenommen; die Höchstzahl der im Laufe einer GP von Abgeordneten eingebrachten selbständigen
Anträge ist bisher bei 753 (in der XVIII. GP) gelegen, ein Wert, der in der XX. GP bereits nach drei Jahren um ein Drittel überschritten worden ist.
Die Tatsache, daß die Zahl positiv erledigter selbständiger Anträge, die Gesetzesvorschläge zum Inhalt haben, größer ist als die Zahl jener Gesetzesbeschlüsse die primär auf selbständige Anträge von
Abgeordneten zurückgehen, ist übrigens darauf zurückzuführen, daß auch beispielsweise mit einer Regierungsvorlage oder einem anderen selbständigen Antrag "miterledigte" Anträge, also Anträge deren
Inhalt allenfalls teilweise in einen Gesetzesbeschluß eingeflossen ist, als positiv erledigt gezählt sind.
Daß die Chancen einer Regierungsvorlage, zu einem Gesetzesbeschluß des Nationalrates zu führen, wesentlich höher liegen als jene eines selbständigen Antrages von Abgeordneten, bedeutet nicht, daß
ihre unveränderte Annahme die Regel wäre.
Weiters wird belegt, daß 1998 lediglich in 39,8 Prozent der Fälle ein in einer Regierungsvorlage enthaltener Gesetzesvorschlag unverändert angenommen, in 60,2 Prozent der Fälle hingegen er im
Ausschuß beziehungsweise sowohl im Ausschuß als auch im Plenum geändert worden ist.
Abstimmungsergebnisse
Obwohl also durch die Abänderung von Gesetzesvorschlägen insbesondere auf Ausschußeben ein gewisser Spielraum für parlamentarische Kompromißfindung gegeben bleibt, ist der Gesetzgebungsprozeß von
fraktionsübergreifender Einmütigkeit weiter entfernt denn je. Lediglich 20,3 Prozent aller Gesetzesbeschlüsse sind im Jahr 1998 einstimmig gefaßt worden.
Dies ist der bei Weitem niedrigste registrierte Wert: Bis Mitte der 80er Jahre ist der Anteil der einstimmig gefaßten an der Gesamtzahl der Gesetzesbeschlüsse im Durchschnitt über 75 Prozent gelegen,
seither ist er auf 34 Prozent in der XIX. GP zurückgegangen, um in den ersten beiden Jahren der XX. GP nur noch 26 Prozent zu betragen; dieses vor einem Jahr gesetzte "nur" erscheint nunmehr stark
relativiert.
Daß in einem 5-Fraktionen-Parlament die Kompromißfindung schwieriger ist als in einem Parlament, in dem lediglich 3 Fraktionen vertreten sind liegt auf der Hand. Verstärkt wird dieser Effekt von
einem grundsätzlich veränderten Stil der politischen Interaktion, der die Konflikbinde der früher prostolierten Konsensbereitschaft immer mehr überordnet.
Die Verteilung der Abstimmungsergebnisse zeigt freilich auch, daß die Kompromißfindung zwischen den Regierungsfraktionen und den beiden kleineren Oppositionsfraktionen deutlich leichter möglich
erscheint als jene mit der größeren Oppositionfraktion, was wohl auch auf unterschiedliche Stile oppositionellen argierens zurückzuführen ist.
Weitere parlamentarische Aktivitäten
Die Zahl der Dringlichen Anfrage hat sich 1998 auf dem 1997 eingenommenen Niveau gehalten, wa auch in diesem Bereich einen Erfolg der Geschäftsordnungsnovelle 1996 belegt.
Aus dem Bereich der Mitwirkung an der Vollziehung sei lediglich die Genehmigung des Abschlusses von 41 Staatsverträgen und die Verabschiedung von 52 Entschließungen herausgehoben. Liegt die Zahl der
genehmigten Staatsverträge etwas unter dem Durchschnitt, so ist dafür in ihr mit dem Vertrag von Amsterdam der bei weitem gewichtigste Staatsvertrag enthalten, dessen Abschluß der Nationalrat in den
letzten vier Jahren genehmigt hat.
Die Zahl der gefaßten Entschließungen liegt genau im Durchschnitt der letzten Jahre · insgesamt sin din der XX. GP bis Ende 1998 153 Entschließungen verabschiedet worden · und damit deutlich über dem
langjährigen Durchschnitt. In den 70er Jahren sind in eienr ganzen GP im Durchschnitt so viele Entschließungen gefaßt worden wie jetzt in einem einzigen Jahr, was auch in diesem Bereich das vermehrte
Bestreben des Nationalrates, den ihm von der Bundesverfassung vorgegebenen Aktionsspielraum auszuschöpfen, und die ganz allgemein jedenfalls seit Mitte der 80er Jahre zu beobachtende Intensivierung
der parlamentarischen Arbeit und Verlebendigung des Parlamentarismus belegt.Õ
Günther Schefbeck ist Leiter des Parlamentsarchivs