Neues Unternehmensrechtsgesetz im Justizausschuss. | Wien. Der Endspurt für die Erstellung eines neuen Unternehmensrechts hat begonnen. Heute, Donnerstag, wird der Gesetzesentwurf im Justizausschuss des Parlaments behandelt. Danach geht es ins Plenum.
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Viel Zeit bleibt ohnehin nicht mehr, um dem strengen EU-Regime nachzukommen, das eine Stärkung des Aufsichtrats sowie mehr Information und Transparenz zum Ziel hat. Bis 29. Juni 2008 sind die entsprechenden Richtlinien in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Zweck der Neuregelung ist, Bilanzskandale à la Bawag oder Parmalat zu vermeiden. Dabei werden insbesondere die Abschlussprüfer in die Pflicht genommen. Ausschlussgründe wie etwa eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Prüfer und geprüfter Gesellschaft gelten künftig nicht nur für den jeweiligen Abschlussprüfer, sondern auch für dessen Netzwerk. Gemeint ist damit ein Zusammenschluss an Prüfern, die unter einer gemeinsamen Marke auftreten.
Damit sich Wirtschaftsprüfer nicht durch verlockende Jobangebote in der zu prüfenden Firma milde stimmen lassen, sieht das neue Gesetz außerdem ein befristetes Tätigkeitsverbot für sie vor. Innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung ihrer Prüftätigkeit dürfen sie keine leitende Stellung in der geprüften Gesellschaft einnehmen.
Auch der Aufsichtsrat wird stärker in die Pflicht genommen. In allen besonders großen Gesellschaften ist künftig ein Prüfungsausschuss einzurichten, der den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung überwachen soll.
500 Firmen betroffen
Dabei ist es egal, ob es sich um eine Aktiengesellschaft oder GmbH handelt - ausschlaggebend ist allein die Unternehmensgröße. Das Justizministerium schätzt, dass die 500 größten heimischen Betriebe von dieser Regelung betroffen sind.
Für kleinere Kapitalgesellschaften gibt es dafür künftig eine Erleichterung. Bei der Einteilung in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften sollen die Schwellenwerte um 30 Prozent angehoben werden. Das bedeutet, dass bald mehr Gesellschaften von Berichtspflichten befreit sind, die eben an diese Schwellenwerte anknüpfen.