Zum Hauptinhalt springen

Bildung -ein freies Handelsgut?

Von Hans Pechar

Politik

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Seit vor etwa zwei Jahren Informationen über eine neue GATS Verhandlungsrunde einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurden, breitet sich bei Vertretern von Bildungseinrichtungen Alarmstimmung aus. Kein Wunder, denn dieses Vertragswerk betrachtet Bildung als eine marktfähige Dienstleistung und zielt darauf ab, alle Barrieren für einen freien Handel zu beseitigen. Es handelt sich um eine massive Ausdehnung der Logik des Marktes auf einen Kernbereich öffentlichen Handelns, ohne dass dem eine gründliche Abschätzung der Folgewirkungen vorangegangen wäre. All das hätte unter Ausschluss der demokratischen Öffentlichkeit stattfinden sollen; dass es dennoch eine öffentliche Diskussion darüber gibt, stellt eher eine "Panne" dar, auf die die Expertokratie indigniert reagiert. Es entsteht der Eindruck, man wollte zuerst vollendete Tatsachen schaffen und in der Folge auf deren Sachzwänge verweisen. Dem Widerstand gegen solche Praktiken kann man sich auch dann anschließen, wenn man nicht alle Argumente und Einschätzungen der Gegner teilt.

Sachlich geht es primär um die Frage, ob die Verteilung der öffentlichen Bildungsausgaben der autonomen Willensbildung eines demokratischen Gemeinwesens unterliegt oder ob diese Entscheidung von Liberalisierungsdiktaten eingeengt wird. Muss etwa der österreichische Staat private Anbieter aus dem In- oder Ausland auf die selbe Weise finanzieren wie die öffentlichen Bildungseinrichtungen, weil die Privaten andernfalls vor dem WTO-Schiedsgericht wegen Diskriminierung klagen können?

Die faktische Verhandlungslage ist weniger düster, als sie viele Globalisierungsgegner an die Wand malen. Die EU-Delegation, die im Rahmen von GATS auch die Interessen Österreichs vertritt, hat in der ersten GATS Runde (1995) keine Liberalisierungsverpflichtungen in Bezug auf die öffentlichen Bildungsleistungen übernommen und wird an dieser Position auch in dieser Runde festhalten.

Allerdings hat Österreich in der ersten Verhandlungsrunde, als es noch nicht bei der EU war, bereits weitgehendere Verpflichtungen akzeptiert, und es wird nun darum gehen, die EU-Vorbehalte auf Österreich auszudehnen.

Aber die Ablehnung der Freihandelsdoktrin sollte nicht als Generalabsolution staatlicher Monopole verstanden werden. Mit oder ohne GATS - das Bildungswesen unterliegt einem dramatischen Wandel, der sich durch rituelle Beschwörungsfloskeln nicht bannen lässt. Auf der einen Seite setzt die Bildungsexpansion - wachsende Partizipation, lebensbegleitendes Lernen - die tradierten Finanzierungsmuster unter Druck. Zugleich eröffnen sich mit den Informations- und Kommunikationstechnologien neue Lernchancen, deren Folgen für die Organisation von Bildung noch nicht abzusehen sind. Über die Auswirkungen dieses Wandels auf das Verhältnis öffentlicher und privater Komponenten von Bildung - Bereitstellung, Finanzierung, Erträge - gilt es nachzudenken. GATS zeigt, dass eine breite Diskussion über die Frage, in welchem Ausmaß und in welcher Weise Bildung heute als öffentliches Gut definiert werden kann, unumgänglich ist. Aber diese Diskussion sollte sich von den emotionalisierten Frontstellungen der GATS Debatte lösen.

a. o. Univ.-Prof. Dr. Hans Pechar leitet die Abteilung Hochschulforschung am "Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung" (IFF)