Ab 2008 wird die | Ein-Euro-Gesellschaft möglich.
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Berlin. Mit einem Euro ein Unternehmen gründen - das wird, zumindest theoretisch, in Deutschland bald möglich sein. 2008 soll das neue GmbH-Gesetz in Kraft treten, mit dem die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unkomplizierter, billiger und schneller werden soll.
Mit nur einem Euro Stammkapital wird es dann möglich sein, eine Mini-GmbH zu gründen. Für diese Ein-Euro-GmbHs gibt es allerdings Auflagen: Sie dürfen ihre Gewinne nicht voll ausschütten, sondern müssen mindestens ein Viertel ihres Jahresgewinns dafür verwenden, das übliche Mindeststammkapital anzusparen. Dieses wird zeitgleich herabgesetzt - von 25.000 Euro auf 10.000 Euro. Damit erhofft man sich, die britische Limited als billigen Konkurrenten zurückzudrängen.
Weniger Mindestkapital auch in Österreich?
Auch in Österreich spielt man mit dem Gedanken, das GmbH-Mindestkapital zu senken. Mit einem erforderlichen Stammkapital von 35.000 Euro ist die heimische GmbH nämlich die teuerste Variante in Europa. Die heimische Justizministerin Maria Berger hat sich deshalb klar für eine Herabsetzung des Mindestkapitals ausgesprochen. Einen Zeitplan dafür gibt es allerdings noch nicht.
Neben der Erleichterung bei der Kapitalaufbringung zielt die deutsche GmbH-Reform auch darauf ab, die Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister zu vereinfachen. Wenn der Unternehmensgegenstand einer GmbH genehmigungspflichtig ist - also zum Beispiel ein Handwerksbetrieb oder ein Bauträger - muss man für die Eintragung nicht mehr die verwaltungsrechtliche Genehmigung abwarten. Es reicht eine Versicherung aus, dass die Genehmigung beantragt wurde. Diese muss dann innerhalb einer bestimmten Frist nach gebracht werden; sonst wird die Gesellschaft aus dem Register gelöscht.
Für Ein-Personen-GmbHs hat man das Erfordernis der besonderen Sicherheitsleistung beseitigt - diese seien verzichtbar und würden lediglich eine unnötige Komplizierung der Gründung einer Ein-Personen-GmbH bedeuten, heißt es in einer Aussendung des deutschen Justizministeriums.
Darüber hinaus hat sich der deutsche Gesetzgeber einige Maßnahmen einfallen lassen, um die GmbH als Rechtsform attraktiver zu machen. So ist es zum Beispiel künftig möglich, den Verwaltungssitz im Ausland zu wählen. Deutsche Konzerne können dann ihre Auslandstöchter als GmbH führen und müssen nicht mehr eine andere Rechtsform wählen.