Die Ärztekammer befürchtet Aushebeln der Machtstrukturen.
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Wien. "Vertrauensbruch" und "Wortbruch" wirft die Ärztekammer der Politik vor. Die Ärzteschaft hat vorerst einmal genug von dem Generalverdacht, dem niedergelassene Ärzte und Spitalsärzte immer öfter ausgesetzt sind, heißt es zur "Wiener Zeitung" aus der Ärztekammer.
Dass im neuen "Primary Health Care"-Gesetz, das die Primärversorgungseinrichtungen regeln soll, jetzt Einzelverträge vorgesehen sind, bringt die Ärzteschaft auf die Barrikaden. Sie droht damit, den Gesamtvertrag zu kündigen und so einen vertragslosen Zustand zu erzeugen.
Die mit der Gesundheitsreform geplanten Primärversorgungszentren sollen Patienten von den teuren Ambulanzen abziehen, also das Gesundheitssystem insgesamt billiger machen. Nun fürchten die Ärzte, dass das System noch einmal billiger werden soll, aber auf ihre Kosten. Denn das Gesetz sieht auch Einzelverträge vor. Bisher gilt aber zwischen den Ärzten und der Sozialversicherung ein Gesamtvertrag. Dieser regelt unter anderem, wie viele Kassenstellen insgesamt gebraucht werden, wie lange die einzelnen Ärzte ihre Praxen offenhalten müssen oder auch die Tarifordnung - die Höhe der Abgeltung jener von den Ärzten erbrachten Leistungen.
Wenn Einzelverträge zwischen einzelnen Ärzten und der Sozialversicherung abgeschlossen würden, wäre das vergleichbar damit, dass die Arbeitnehmer eines Betriebes ihre Arbeitszeit, ihr Gehalt und alle außerarbeitsrechtlichen Vereinbarungen mit ihrem Dienstgeber abschließen müssten. Derzeit wird das in einem Kollektivvertrag zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer geregelt. Die Ärzteschaft befürchtet, dass einzelne Ärzte dem Machtfaktor Hauptverband gegenüberstehen und dabei auf der Strecke bleiben, so wie die Gewerkschaft einzelvertragliche Regelungen ablehnt.
Deshalb hat die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer am Wochenende beschlossen, österreichweit die Gesamtverträge mit den Gebietskrankenkassen und dem Hauptverband zu kündigen, sollte das "Primary Health Care"-Gesetz wie geplant umgesetzt werden.
Noch im Vorjahr habe man sich auf ein Konzept für die Primärversorgungszentren rund um den Hausarzt geeinigt. Nun, vor Beginn der Verhandlungen für das Gesetz, sei alles anders, kritisierte Ärztekammervizepräsident Johannes Steinhart. Die Ärztekammer befürchtet sogar, dass der Hausarzt abgeschafft und durch Zentralismus und anonyme Gesundheitsgroßinstitutionen ersetzt werden soll.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zeigte sich über den Protest der Ärzteschaft verwundert - wie auch alle anderen Akteure im Gesundheitssystem und fast alle Parteien. Nur das Team Stronach und die FPÖ sehen die Kritik der Ärztekammer als berechtigt an.
Das Gesetz sei erst in Ausarbeitung, der Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen folgen, sagte die Gesundheitsministerin. Sie hoffe auf Verhandlungen, sobald der Gesetzestext vorliege, sei sich aber bewusst, dass diese hart werden. "Alles ist verhandelbar", sagte Oberhauser. Was den zentralen Punkt der Einzelverträge betrifft, betonte sie allerdings: Diese Möglichkeit solle ins Gesetz, um der "sehr differenzierten" Vertragssituation Rechnung zu tragen, die durch die Einrichtung unterschiedlicher Gesundheitszentren zu erwarten sei. Gesamtverträge, auch für Primary Health Care, werde es aber weiter geben.
Ein vertragsloser Zustand, beruhigte der Hauptverband, würde frühestens Mitte 2016 entstehen. Einen solchen vertragslosen Zustand hat es seit Bestehen des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts erst einmal gegeben: 2010 setzte die SVA, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, für kurze Zeit aus.
Interessanterweise wird genau für jenen vertragslosen Zustand auch die Möglichkeit vorgesehen, Einzelverträge abzuschließen. Das verteidigte die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely damit, dass man einem gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsversorgung nachkommen müsse. Der Ärztekammer gehe es rein um machtpolitische Fragen, sagte Wehsely.