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Biomasse-Förderung wird nun Sache der Länder

Von Jan Michael Marchart

Politik

Die Umweltministerin erlässt nach dem Nein der SPÖ im Bundesrat ein Grundsatzgesetz.


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Wien. Die Fortschreibung der Biomasseförderung um drei Jahre ist am Donnerstag im Bundesrat gefallen. Die SPÖ stellt mehr als ein Drittel der Bundesräte in der Länderkammer und hat mit ihrem Veto die nötige Zweidrittelmehrheit von FPÖ und ÖVP verhindert. Neuerliche Verhandlungen wird es seitens des Umweltministeriums nicht geben. Die Förderungen sollen nun per Grundsatzgesetz und einfacher Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat kommen, sagte Ministerin Elisabeth Köstinger in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Freitag.

Der Artikel 12 in der Verfassung erlaubt es der Regierung, ein Grundsatzgesetz zu erlassen und es den Ländern zur Vorgabe zu machen. Bereits bei der Mindestsicherung hat die Regierung auf dieses Mittel zurückgegriffen, das sie laut Regierungsprogramm wegen der Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern eigentlich abschaffen möchte.

Köstinger will nicht "wegen Befindlichkeiten mehrere Monate Zeit verlieren und riskieren müssen, dass ein Kraftwerk nach dem anderen zusperrt". Durch den niedrigen Strompreis können sich die Biomasseanlagen selbst nicht erhalten. Durch das Förderaus im Bundesrat stehen viele der 47 von insgesamt 130 Anlagen vor der Schließung. Darunter das größte Einzelwerk in Wien-Simmering, das laut Wien Energie ab August stillstehen könnte.

Es braucht einen Spielraum

Mit dem Grundsatzgesetz zur Biomasse, für das der Verfassungsrechtler Michael Mayrhofer hinzugezogen wird, umgeht Köstinger weitere Verhandlungen mit den Sozialdemokraten um eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Diese hätte sie für die größere Reform im Ökobereich, die 2020 kommen soll und die Förderung erneut beinhaltet hätte, wieder gebraucht.

Schnell, wie es die Ministerin will, muss es mit der Biomasseförderung bundesweit aber nicht zwingend gehen. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk weist auf die Frist für Grundsatzgesetze hin. Die liegt bei sechs Monaten. Innerhalb dieser Frist müssen die Länder die Ausführungsgesetze erlassen. Im Grunde stellt der Bund allgemeine Grundsätze auf, die die Länder dann für sich näher konkretisieren. Der Bund muss den Ländern also einen Spielraum lassen.

Das Umweltministerium legt wie gehabt die 150 Millionen Euro in den Fördertopf. Dieses Volumen wird auf einzelne Ländertöpfe verteilt, die nach Anlagen und Leistung befüllt werden. Der Spielraum für die Länder könnten die Tarife sein, die sie selbst festlegen. Hier seien die gesetzlichen Details noch abzuwarten, heißt es aus dem Ministerium.

Die SPÖ monierte, dass die ÖVP die juristische Brechstange auspacke und demokratische Beschlüsse aushebele. Sie verunsichere Betreiber und verzögere eine gute Lösung.