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Biomasse: Länder legen Förderungen fest

Von Jan Michael Marchart

Politik

Die Bundesländer sind auch für die Einhebung der gesplitteten Ökostromabgabe zuständig.


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Wien. Umweltministerin Elisabeth Köstinger hat am Dienstag einen Entwurf für das neue Biomasse-Grundsatzgesetz zur Begutachtung im Parlament eingebracht. Damit soll die Förderung von 47 unrentablen Biomassekraftwerken für drei Jahre fortgeschrieben werden. Die Länder haben nun sechs Monate Zeit, in ihren jeweiligen Landesregierungen eigene Gesetze zu beschließen. Die Länder bestimmen die Höhe der Förderungen und sind für die Einhebung der Abgabe von den Stromkunden zuständig, heißt es im Entwurf des Ministeriums.

Zuvor war die Fortsetzung der Förderung von fester Biomasse nach einem wochenlangen Streit durch die Sperrminorität der SPÖ im Bundesrat abgedreht worden. Köstinger entschied sich folglich für eine einfachgesetzliche Regelung per Grundsatzgesetz. Damit umgeht sie weitere Verhandlungen mit den Sozialdemokraten um eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und schiebt das Problem vom Bund auf die Länder ab.

Während der Biomasseverband naturgemäß jubelt, moniert SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar, dass Köstinger Verhandlungen mit den Sozialdemokraten verweigere, und warnt vor unterschiedlichen Ökostrombeiträgen in den Ländern sowie vor Mehrbelastungen für die Stromkunden. Was rote Bundesländer wie Wien oder Kärnten nun von der Lösung und vom Mehraufwand in der Verwaltung halten, war nicht in Erfahrung zu bringen. Dort wird der Entwurf offenbar noch studiert.

Förderung nach Bedarf

Das Grundsatzgesetz soll jedenfalls nach einer vierwöchigen Begutachtung mit einfacher Mehrheit im April im Nationalrat und im Mai im Bundesrat beschlossen werden. Dann liegt es an den Bundesländern, innerhalb von sechs Monaten eigene Regelungen zu bestimmen.

Laut Gesetzesentwurf sollen die Länder die Förderhöhe festlegen. Sie müssen die Abgabe zur Biomasse-Förderung über die lokalen Stromversorger selbst einheben und sich monatlich an die Ökostromabwicklungsstelle abführen. Die Förderhöhe von 150 Millionen Euro für drei Jahre bleibe wie geplant erhalten, heißt es seitens des Ministeriums.

Gefördert werden Biomassanlagen, deren Förderungen und Einspeistarife seit 2017 nach und nach auslaufen oder bereits ausgelaufen sind und die einen Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent erreichen. Diese erhalten keinen Pauschalbetrag, die Förderung wird anhand von Tarifen ausbezahlt, die die Länder festlegen und sich auch nach Werksleistung richten. Für jede Kilowattstunde wird es einen definierten Betrag geben.

Aus Anzahl und Leistung der Anlagen ergibt sich der Förderbedarf für jedes Bundesland. Anhand dieses Bedarfs werde laut Ministerium dann die Ökostromabgabe errechnet, die die Stromkunden bezahlen.

Kein Preisanstieg erwartet

Exorbitant ansteigen können die Kosten für die Stromkunden aber nicht. Einerseits weils es einen Höchstsatz von 150 Millionen für die gesamte Fördermenge gibt, womit der Spielraum an sich eng ist. Andererseits muss der Nachfolgetarif für die Werke laut EU-Recht niedriger sein als der ursprüngliche, womit sich der Spielraum der neun Bundesländer bei den festzulegenden Tarifen auf wenige Cent pro Kilowattstunde beschränken wird.

Das Umweltressort geht davon aus, dass die Stromkunden durch die neue Regelung nicht draufzahlen werden, weil die Kosten an den Bedarf gekoppelt werden und an die jetzigen Tarife angelehnt sein sollen. Die Stromkunden werden aber auch nicht entlastet, wie in der von der SPÖ abgelehnten Ursprungsnovelle zum Ökostromgesetz vorgesehen. Im damaligen Entwurf sollten einkommensschwache Haushalte von der Ökostrom-Abgabe ausgenommen werden. Das sei passé, so das Ministerium. Die Biomasseförderung wird künftig auf der Stromrechnung extra ausgewiesen.