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Bis auf letzten Platz belegt

Von Martyna Czarnowska

Politik

Auch wenn die Zahl der Asylanträge weiter gesunken ist, wollen österreichische Hilfsorganisationen nicht von einer "Entspannung" sprechen. Denn die Notquartiere sind weiterhin bis auf den letzten Platz belegt.


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Über die Gründe, warum weniger Asylanträge gestellt werden, kann Werner Kerschbaum vom Österreichischen Roten Kreuz nur Mutmaßungen anstellen. Vielleicht habe sich herumgesprochen, dass Österreich als Asylland "unattraktiver" geworden sei, vielleicht sei die Aufklärungsarbeit in den Herkunftsländern verstärkt worden. Klar ist für ihn jedoch der "humanitäre Auftrag" der Hilfsorganisationen: "Egal wie die politischen Maßnahmen ausschauen - wenn jemand aus der Bundesbetreuung ausgeschlossen wird, von der Obdachlosigkeit bedroht ist und uns um Hilfe bittet, dann können wir nicht nur zuschauen."

Die Notquartiere der Hilfsorganisationen sind weiterhin bis auf den letzten Platz belegt. Der "enorme Druck" habe aber in der letzten Woche nachgelassen, meint Kerschbaum: "Wir stellen fest, dass weniger Menschen bei uns anklopfen."

Einen ähnlichen Eindruck hat die Caritas. Der Druck auf die vorhandenen Plätze sei gemildert, heißt es dort. Es müssten weniger Menschen weggeschickt werden. Allerdings wird die Entspannung der Lage auf die Einrichtung der Notquartiere zurückgeführt.

Innenminister Ernst Strasser bekräftigte am Donnerstag seinen Standpunkt: Jene Menschen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Österreich gelockt werden, sollten beraten und zur Rückkehr bewegt werden. Er räumte aber ein, dass Beratung auch vor Ort notwendig wäre: So müsse Aufklärungsarbeit in den Herkunftsländern betrieben werden. Im Kosovo hätten solche Bestrebungen bereits zu Erfolgen geführt - Medien hätten etwa verstärkt darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Not kein Asylgrund sei.

Unterdessen fordern die Grünen eine Rücknahme der Richtlinie, die BürgerInnen gewisser Staaten aus der Bundesbetreuung ausschließt. Sie beziehen sich dabei auf eine erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt, die im Fall eines Asylwerbers aus Aserbaidschan die Entlassung des Mannes verbietet. Das Innenministerium will dagegen Rekurs erheben.