Bezahlung wird erstmals geregelt. Finanzministerium vermisst Deckung der Kosten im Budget.
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In den beiden letzten Wochen der Sommerferien ab 22. August wird es heuer bereits zum dritten Mal spezielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten geben. Immerhin haben allein im Vorjahr rund 39.000 Schüler dieses Angebot genützt, das 2020 eingeführt wurde, um Schwächen wegen des Heimunterrichts während der Corona-Einschränkungen zu beseitigen. Erstmals wird heuer vor allem auf Druck der Lehrergewerkschaft die Bezahlung auf gesetzliche Beine gestellt und soll spätestens Anfang Juli vom Nationalrat beschlossen werden. Allerdings meldet das Finanzministerium Einwände an, weil keine Mittel für die Kosten vorgesehen sind.
13 Millionen Euro jährlich ab dem kommenden Jahr
Das ist ein zentraler Punkt der Kritik an dem Gesetzesentwurf für eine umfassende Novelle des Dienstrechts, der aus dem Haus des für den öffentlichen Dienst zuständigen Vizekanzlers Werner Kogler (Grüne) stammt und bis 15. Mai in Begutachtung war. In dessen Ressort wird betont, dass die Feinabstimmung auf Fachebene mit dem Bildungsministerium von Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP) im Laufen sei. Das Finanzministerium beziffert die Kosten im heurigen Jahr mit vier Millionen Euro, ab dem kommenden Jahr dann jährlich mit 13 Millionen Euro. Diese Ausgaben seien weder im Budgetvoranschlag für das heurige Jahr noch im ebenfalls bereits beschlossenen Finanzrahmen bis 2025 berücksichtigt, stellt das von Magnus Brunner (ÖVP) geführte Finanzministerium trocken fest.
Die Bezahlung wird demnach im Dienst- und Besoldungsrecht konkret verankert. Für Lehramtsstudenten, die bei der Unterstützung der Schüler in den Sommerschulen im Einsatz sind, sind pro Stunde erstmals 25 Euro vorgesehen. Das ergibt umgerechnet auf zwei Wochen Sommerschule an fünf Wochentagen mit jeweils vier Stunden in Summe bis zu 1.000 Euro als Abgeltung für diesen Ferialjob. Außerdem werden wie schon bisher fünf ECTS-Punkte für ihr Studium angerechnet.
Hintergrund für das Festschreiben einer Bezahlung ist, dass es an manchen Standorten für Sommerschulen Probleme gegeben hat, ausreichend Pädagogen und Lehramtsstudenten für die Sommerschulen zu finden. Auch für Lehrerinnen und Lehrer ist nun die Bezahlung verankert. Für diese wurden bisher Überstunden angerechnet. Nun sind pro Stunde 50 Euro vorgesehen. Das macht für die Dauer der zwei Wochen Sommerschule zusätzlich zum regulären Gehalt der Pädagogen bis zu 2.000 Euro aus. Zwar bleibt die Beteiligung für Lehrkräfte weiterhin freiwillig. Mit der Meldung für diese Tätigkeit ist allerdings dann eine Verpflichtung verbunden. Damit wird kurzfristigen Absagen ein Riegel vorgeschoben. Es gibt jedoch auch die Alternative, dass die Nachhilfe und Betreuung in einer Sommerschule für die Unterrichtsverpflichtung der jeweiligen Lehrkraft im kommenden Schuljahr 2022/23 angerechnet wird.
Rechnungshof warnt vor verschärftem Personalmangel
Allerdings gibt es dagegen einen massiven Einwand des Rechnungshofes. Dieser stemmt sich im Zuge der Begutachtung gegen diese Art eines Zeitkontomodells. Das Kontrollorgan hat den ohnehin bereits von Gewerkschaft, Direktoren und Pädagogen beklagten Mangel an Lehrkräften im Auge. Das Ansparen von Zeitguthaben werde diesen Mangel insbesondere in bestimmten Fächern "hinausschieben und somit letztendlich verschärfen", warnt der Rechnungshof. Diese Alternativvariante zur Bezahlung solle nochmals überdacht werden.
Die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer mit ihrem Vorsitzenden Paul Kimberger ist mit der von ihr geforderten Regelung der Bezahlung nicht völlig zufrieden. Der Grund dafür ist, dass - längergediente - Lehrer in höheren Gehaltsstufen durch die nun gewählte Variante einen "finanziellen Nachteil" haben, weil eine niedrigere Gehaltsstufe als Basis für die Berechnung herangezogen wurde. Generell beklagt die Pflichtschullehrergewerkschaft, dass trotz der jetzigen Novelle zum Dienstrecht weitere schulgesetzliche Problemstellungen nicht beseitigt würden.
Bei den Direktorinnen und Direktoren handelt es sich nicht um eine Bezahlung nach Stunden, bei ihnen wird die Zahl der Gruppen in Form einer Pauschale berücksichtigt. Der Bogen reicht von 600 Euro bei maximal vier Gruppen bis zu 1.000 Euro bei mehr als elf Gruppen am Standort.