Am Dienstag startet eine bundesweite Aktion für die "Königsdisziplin der Kreislaufwirtschaft."
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Elektronik ausbauen, Drähte isolieren, Lötkolben anwerfen: Einen kaputten Föhn selber zu reparieren, auch mit Anleitung aus dem Internet, ist mehr als ein bisschen Herumschrauben. Dann lieber entsorgen und einen Neuen kaufen. Dieses Schicksal ereilt zahlreiche Elektrogeräte im Haushalt, denn die Reparatur durch Fachleute will sich kaum jemand leisten.
Auch reparaturwillige Konsumenten verfolgen die Devise "Geiz ist geil", sagt Sepp Eisenriegler, Leiter des Wiener Reparatur- und Servicezentrums R.U.S.Z. Umso mehr begrüßt er, dass nach Länder-Aktionen nun mit heutigem Tag ein bundesweiter Reparaturbonus kommt. "Ein guter Tag für den Klimaschutz", so Eisenriegler. Aus seiner Erfahrung mit dem Wiener Reparaturbon weiß er: "Sobald es billiger wird, gibt es keine Zurückhaltung mehr." Konsumenten können sich nun bis zu 200 Euro pro Reparatur ersparen. Im Folgenden die Details.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Bund übernimmt die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 200 Euro pro Reparatur. Kostenvoranschläge werden mit maximal 30 Euro gefördert. Beim R.U.S.Z. kostet ein Kostenvoranschlag etwa regulär 39 Euro. Mit Förderung sind es nur mehr 19,50 Euro. Entscheidet sich ein Kunde nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur dieses Gerätes, beträgt die maximale Förderung für die Reparatur des Gerätes 170 Euro.
Zum Vergleich: Im Rahmen der Aktion "Wiener Reparaturbon", die über drei Runden ging, wurden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis maximal 100 Euro gefördert. Für Kostenvoranschläge gab es 45 Euro. Rund 36.000 Gegenstände, der Großteil davon elektronische Geräte, wurden einer Reparatur - laut Eisenriegler die "Königsdisziplin der Kreislaufwirtschaft"- zugeführt.
Welche Geräte kommen für den neuen Reparaturbonus in Frage?
Die Liste ist lang: Gefördert werden die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten verwendet werden, also (unter anderem) Kaffeemaschine, Waschmaschine, Föhn, Fernseher, Smartphone etc. Auch nicht elektronische Bauteile sind davon umfasst, etwa das defekte Rad eines Staubsaugers. Eine komplette Liste gibt es unter www.reparaturbonus.at. Nicht förderungswürdig sind unter anderem Reparaturen an Autos, Gasherden, Benzinrasenmähern, Photovoltaikanlagen, Leuchtmitteln und Waffen.
Wie wird der Bonus eingelöst?
Der Reparaturbonus kann auf der Website beantragt und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei einem Reparaturbetrieb eingelöst werden. Der Reparaturbetrieb zieht den Wert des Reparaturbons direkt bei Bezahlung der Rechnung ab. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Bundesregierung ersetzt.
Wer kann den Bonus in Anspruch nehmen?
Den Bonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. Pro Gerät gibt es nur einen Bon. Es können aber beliebig viele Bons heruntergeladen und eingelöst werden.
Wo kann der Bonus eingelöst werden?
Das ist nur bei Partnerbetrieben möglich, die von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) geprüft wurden. Laut Auskunft des Klimaschutzministeriums haben sich mit Stand 14. April über 1.000 Betriebe für die Teilnahme angemeldet. Über 900 Betriebe konnten aufgenommen werden, die meisten davon in Oberösterreich (171), Niederösterreich (162) und Wien (147). Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Niederlassung in Österreich sowie eine Gewerbeberechtigung in definierten Bereichen, zum Beispiel Elektrotechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik.
Was hat der Partnerbetrieb davon?
Betriebe in ganz Österreich können durch die Teilnahme an der Aktion ihren Bekanntheitsgrad erhöhen, ihr Einzugsgebiet erweitern, neue (Stamm-)Kunden gewinnen - und mithelfen, wertvolle Ressourcen zu sparen.
Woher kommen die Mittel für den Reparaturbonus?
Für die Aktion stehen aus Mitteln des von der EU zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaupakets "Next Generation EU" für die erste Tranche bis Ende 2023 Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis zum Jahr 2026 auf 130 Millionen Euro.