Die beitragsfreie Mitversicherung für alle geringfügig oder gar nicht beschäftigten Angehörigen ist seit 1. Jänner Vergangenheit. Kinderlose Ehepaare oder Lebensgemeinschaften müssen nun doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen, je 3,4 Prozent des Einkommens für die eigene und die Mit-Versicherung. Dies könnte bis zu 70.000 Personen betreffen, die allerdings noch erfasst werden müssen. Das Sozialministerium hat damit die Sozialversicherungsträger beauftragt.
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Bisher waren alle versichert, auch wenn sie keine Beiträge zahlen. Nun müssen jene Personen, die keine Kinder haben, einen Zusatzbeitrag zur Mitversicherung leisten, erklärt Andrea Rogy vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger die wesentliche Neuerung. Ausgenommen sind davon jedoch Pflegegeldbezieher-Innen (ab Pflegegeld-Stufe 4) oder sozial Bedürftige. Für Kinder oder Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder erziehen, bleibt die beitragsfreie Mitversicherung unverändert.
Die Gruppe der Beitragspflichtigen müssen die Krankenkassen selbst herausfinden. Denn aus den Angaben, die bisher die Dienstgeber an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet haben, geht nicht immer hervor, ob eine mitversicherte Person nun einen Zusatzbeitrag leisten muss. Daher werden ab Februar Informationsblätter und Fragebögen verschickt. Auf diese Angaben müssen sich die Kassen dann stützen.
Hier setzt auch die Kritik der Sozialversicherungsträger an. Mit der Erfassung der Betroffenen seien allein sie befasst, ein eigenes Verrechnungssystem müsse ebenso aufgezogen werden. Das Sozialministerium hingegen argumentiert mit der Entlastung der Dienstgeber.
Wie hoch der Mehraufwand sein könnte, lässt sich nicht abschätzen, meint Johann Mersits von der Wiener Gebietskrankenkasse im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Da es sich aber um eine neuartige Regelung handelt, werde anfangs u.a. der Verwaltungsaufwand wohl wachsen, ebenso der Informationsbedarf der Versicherten. Die geschätzten Einnahmen in der Höhe von 800 Millionen S fließen ins Budget.
Im April werden die ersten Vorschreibungen verschickt. Wie bei der Selbstversicherung können die Beiträge mittels beigefügtem Zahlschein eingezahlt werden. Am Versicherungsschutz ändert sich bis dahin nichts, beruhigt Andrea Rogy. Krankenscheine können bei der jeweiligen Krankenkasse abgeholt werden - oder beim Dienstgeber.