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Ordnung muss ein. Und diese Ordnung muss mit entsprechenden Verordnungen gesichert sein. Wo kämen wir da sonst hin? Jetzt ist eine Vorschrift ja oft aus einer konkreten Situation entstanden und erweist sich Jahre oder Jahrzehnte später als obsolet.
Das hat auch der Wiener Stadtschulrat erkannt und seine aktuell 2000 gültigen Erlässe auf Aktualität untersucht. Das Ergebnis der ersten Durchsicht: Ein Viertel, genau 521 schulbezogene Erlässe, konnten als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden. Zum Opfer fallen dem Rotstift etwa die Verordnungen zur "Verwendung von transportablen Kleinfeldtoren für Ballspiele" aus dem Jahr 1986 oder "Ausgestopften Tierpräparate" von 1992. Oder eine Anweisung aus dem Jahr 1966, laut der Lehrer "in den Schülern immer wieder die Liebe zur Natur" zu wecken haben.
In einem nächsten Schritt sollen die übrigen Erlässe in Bezug auf eine Präzisierung überprüft werden. Dass es hier Bedarf gibt, zeigt ein schneller Blick in das Regelwerk. Zum Thema Religion etwa gibt es einen Erlass aus dem Jahr 1964. Da wird geregelt, dass "bei Schülerreisen, Schullandwochen und Schulschikursen" den Schülern "nach Möglichkeit Gelegenheit zum Besuch des Sonntagsgottesdienstes" zu geben sei; oder dass die "Teilnahme am Schulgebet" für all jene Schüler verbindlich sei, die vom Religionsunterricht nicht abgemeldet sind. Wobei sich das schon in den 1960ern nicht so einfach gestaltete: "Das Gebet ,Gegrüßet seist du, Maria‘ soll jedoch in gemischtkonfessionellen Klassen nur abwechselnd mit anderen Gebeten gebetet werden, wobei die schweigende Haltung der nichtkatholischen Kinder zu beachten ist."