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Soll nur gegen Honorar fotografieren dürfen, wer einen amtlichen Befähigungsnachweis hat? Bis dato ist das so - denn die Fotografie für private Kunden war bis jetzt ein reglementiertes Gewerbe: ohne Ausbildung kein Fotograf. Das hat der Verfassungsgerichtshof nun aufgehoben. Es gebe für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr - wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie, so die Begründung. Nachdem komplizierte technische Ausarbeitungsverfahren wegfallen und die Prüfung einer ästhetischen Eignung nie Kriterium der Befähigung war, darf sich nun jeder im Bereich Fotografie selbständig machen. Kurioserweise war etwa die Pressefotografie bereits jetzt ein freies Gewerbe - laut Gesetz war es also legal, ein Foto der Zeitung zu verkaufen, ein Passbild für die Oma aber nicht.
Klar, dass die Fotografeninnung da in Jammern verfällt, schließlich darf dann "jeder, der eine Kamera besitzt und halten kann, Fotograf sein", zürnt man - "zum Schutz der Kunden". Das kann man der Innung kaum vorwerfen, sie ist eben den Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Und die wollen neue, möglicherweise billigere, Konkurrenz nicht. Dass man sich dabei aber hinter dem Schutz der Kunden versteckt, wo es doch ausschließlich um den Schutz der eigenen Kassa geht, ist zu billig. Bei kaum einem Gewerbe ist die Qualität der Arbeit so offensichtlich wie bei einem Fotografen. Wer schlecht ist, wird nicht lang als Fotograf selbständig sein können. Ein bisschen Vertrauen in die Konsumenten ist schon angebracht.