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Bitterer Rechtsstreit um süße Hasen

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Hauswirth vs. Lindt geht in die nächste Runde. | Streit zieht sich schon über Jahre hin. | Wien. Den Hasen geht es bald wieder an den Kragen. Denen aus Schokolade wohlgemerkt. In den Supermarktregalen herrscht schon seit Wochen Osterstimmung, und die süßen Langohren erfreuen kleine und große Naschkatzen.


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Für den burgenländischen Süßwarenhersteller Hauswirth, der seit 1962 sitzende Hasen aus Schokolade produziert, hat Ostern hingegen einen bitteren Beigeschmack. Das Kittseer Familienunternehmen liegt seit mittlerweile sieben Jahren mit dem Schweizer Schokokonzern Lindt & Sprüngli, Hersteller des im Jahr 2000 als Marke eingetragenen "Lindt Goldhasen", im Clinch.

Ein baldiges Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht. "Wir sind wieder in der ersten Instanz", sagt Hauswirth-Anwalt Harald Schmidt. Am 12. April findet eine weitere Verhandlung am Handelsgericht Wien statt, ein rechtskräftiges Urteil erwartet Schmidt nicht vor 2012.

Die Hintergründe: Lindt ließ im Jahr 2000 seinen in Goldfolie gehüllten sitzenden Schokohasen mit roter Masche, Glöckchen und Aufschrift ("Lindt Goldhase"), den es in Österreich seit 1994 zu kaufen gibt, als EU-Gemeinschaftsmarke eintragen. Hergestellt wird er seit den 1950er Jahren. Dass Hauswirth auch einen goldenen Sitzhasen mit roter Masche im Sortiment hatte, sei Lindt erst 2003 bekannt geworden, so die Schweizer.

Im April 2004 flatterten dem burgenländischen Unternehmen eine Klage und eine einstweilige Verfügung ins Haus, die Hauswirth den Verkauf der Sitzhasen untersagte. Grund: Der "Prachthase" von Hauswirth mit der Artikel-Nummer 312 sehe dem Lindt-Goldhasen zum Verwechseln ähnlich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies den Einspruch von Hauswirth gegen das Verkaufsverbot ab. Aus Protest verschenkte Hauswirth Tausende Schokohasen an karitative Organisationen. Die Burgenländer versahen künftig ihre Hasen mit rot-weiß-roten Mascherln und brachten ihr Firmenlogo außen an der Keule an. Lindt wollte das Verkaufsverbot der einstweiligen Verfügung auch dagegen durchsetzen, blitzte damit aber im Mai 2005 vor dem Obersten Gerichtshof ab.

Im August 2006 wies das Handelsgericht Wien die Unterlassungsklage von Lindt ab und erklärte deren Marke für nichtig.

Hohle Schokohasen seitJahrzehnten üblich

Im Urteil unterstellt das Gericht Lindt "Bösgläubigkeit" bei der Anmeldung der Marke, weil Lindt wissen habe müssen, dass Mitbewerber teilweise seit Jahrzehnten hohle Schokohasen in Gold vertreiben. Das Gericht erklärte: "Bösgläubige Markenanmeldungen sind in erster Linie solche, die in Behinderungsabsicht getätigt werden."

Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland "zumindest seit den dreißiger Jahren" erzeugt und verkauft. Es sei davon auszugehen, dass die prägenden Elemente des Goldhasen - nämlich seine Sitz- bzw. Kauerform, die helle Goldfolie und die rote Masche - sowohl jede für sich als auch im Zusammenwirken zu einem Gesamtbild schutzunfähig seien, heißt es im Urteil.

Es handle sich dabei "um bei Osterhasen unentbehrliche traditionelle Gestaltungselemente, die der Benützung durch Mitbewerber nicht durch Monopolisierung entzogen werden dürften."

2007 brachte der OGH den Goldhasen-Streit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und ersuchte diesen um eine Vorabentscheidung, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsmarkenrechts nicht ganz eindeutig sei. Die Luxemburger EU-Richter verwiesen den Fall im Juni 2009 zur Klärung in wesentlichen Punkten an den OGH zurück.

Der beauftragte das Oberlandesgericht (OLG) Wien damit zu prüfen, ob die Form des Lindt-Goldhasen schon bei seiner Anmeldung als Gemeinschaftsmarke im Jahr 2000 in Deutschland so bekannt war, dass sie für ihren Goldhasen durch Benutzung Verkehrsgeltung und damit Markenschutz erreicht hatte.

Vergleich mit denSchweizern scheiterte

Sollte Lindt der Beweis gelingen, dass im Jahr der Markenanmeldung bei den Konsumenten der Goldhase tatsächlich mit der Firma Lindt assoziiert wurde, dann komme Bösgläubigkeit nicht in Frage.

Hauswirth habe laut Anwalt Schmidt mehrmals versucht, einen Vergleich mit den Schweizern zu schließen, aber "sie wollen nicht."

Hauswirth-Geschäftsführer Roman Hauswirth gibt sich jedenfalls kämpferisch: "Klein beigeben tun wir nicht. Immerhin ist der Sitzhase für uns ein wesentlicher Erwerbszweig."

Das Unternehmen erzielt etwa 80 Prozent seines Umsatzes mit Schokoladesaisonartikeln (Nikolo, Weihnachten, Neujahr und Ostern). Hauswirth: "Seit einigen Jahren ist der Osterumsatz etwas höher als der Nikolo- und Weihnachtsumsatz, da von uns sehr viele Ostereier verkauft werden können." Der Hase mit der rot-weiß-roten Schleife habe derzeit für den Absatz nur geringe Bedeutung, da mehrere Einkaufszentralen das Ende des Rechtsstreites abwarten wollen.

Einen jahrelangen Rechtsstreit führt Lindt übrigens auch mit dem deutschen Schokoladehersteller Riegelein, der ebenfalls sitzende Hasen aus Schokolade (mit brauner Schleife) produziert. Auch hier geht es um angebliche Verwechslungsgefahr mit dem Lindt Goldhasen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt urteilte bereits zweimal zugunsten von Riegelein. Der Deutsche Bundesgerichtshof ließ die Revision jedoch auch diesmal zu - ein Ende ist also hier wie dort nicht abzusehen.