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Blamage mit Anlauf

Von Daniel Bischof

Leitartikel
Daniel Bischof ist Innenpolitik-Redakteur bei der "Wiener Zeitung".

Die Regierung muss nun ein Fundament legen, das nicht gleich bei der ersten Beschwerde einstürzt.


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Überraschungen sehen anders aus. Monatelang haben sich Juristen bereits an den Corona-Ausgangsbeschränkungen abgearbeitet. Reihenweise hoben Verwaltungsgerichte Corona-Strafen auf. Nun stellte am Mittwoch auch der Verfassungsgerichtshof klar: Die Kernbestimmungen der entsprechenden Verordnung waren gesetzwidrig. Es habe keine gesetzliche Grundlage für ein allgemeines Betretungsverbot gegeben, so das Höchstgericht.
Bei den weitreichendsten Freiheitseingriffen während der Zweiten Republik wurde von Türkis-Grün also unsauber und ungenau gearbeitet. Das ist schon eine ziemliche Blamage.
Eine Blamage, die vermeidbar gewesen wäre. Denn natürlich musste es beim Corona-Lockdown schnell gehen. Dass dabei Fehler und Ungenauigkeiten passierten, ist verständlich und menschlich. Das Problem ist aber: In den Wochen danach weigerte sich die Bundesregierung, diese Fehler und Ungenauigkeiten zu diskutieren und zu beseitigen.
Juristen zeigten zwar deutlich die Mängel und Unschärfen in der Gesetzgebung auf. Doch wurden sie ignoriert. Bestenfalls. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) tat die Kritik an der Gesetzgebung als "juristische Spitzfindigkeit" ab. Wenn der Verfassungsgerichtshof entscheide, seien die Maßnahmen sowieso nicht mehr in Kraft, meinte er lapidar. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sorgte mit seinem berüchtigten Ostererlass für mehr Verwirrung als Aufklärung. Seitens der von ihm eingesetzten Juristen-Expertengruppe hörte man nur wenig. "Lebensgefährdern" drohte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit saftigen Strafen - doch stellt sich nun heraus, dass es dafür nie eine solide Rechtsgrundlage gab. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betont zwar immer wieder, wie wichtig ihr der Rechtsstaat sei. Mehr als Worthülsen waren von ihr in der Debatte aber auch nicht zu vernehmen.

Vertrauensbildend war dieses Verhalten nicht. Und auch taktisch war es unklug. Kommt es zu einer zweiten Welle samt neuen Einschränkungen: Wird sich die Bevölkerung dann wieder so brav daran halten?

Nun muss die Regierung ein Rechtsfundament legen, das nicht gleich bei der ersten Beschwerde einstürzt. Weitere Risse deuten sich ja bereits an: So überlegen Verfassungsrechtler, ob nach der VfGH-Entscheidung der vorgeschriebene "Babyelefanten"-Abstand noch haltbar ist. Auch wäre es sinnvoll, eine Amnestie für alle Corona-Strafen zu erlassen: Ein bürokratisches und rechtliches Hin und Her bei tausenden Verfahren kann nicht ernsthaft gewünscht werden.