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"Bleiberecht nicht als Gnadenakt"

Von Katharina Schmidt

Politik
Asylrechtsexpertin Anny Knapp. Foto: asylkoordination

Asylrechtsexpertin Anny Knapp über den humanitären Aufenthaltstitel. | "Wiener Zeitung": Die Fälle mehren sich, wo ganze Dörfer für Asylwerber eintreten. Was läuft falsch im Fremdenrecht?


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Anny Knapp: Die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt in Österreich sind sehr strikt. Es gibt Asylwerber und Zuwanderer, aber der Wechsel von einem Status in den anderen ist extrem schwierig. Als einzige Überbrückungshilfe gibt es das humanitäre Bleiberecht - und das wird nur als Gnadenakt des Innenministers vergeben. Was fehlt, ist eine gesetzliche Regelung, Menschen, die in Österreich bereits verwurzelt sind, einen Aufenthalt zu gewähren.

Seit vergangener Woche gibt es einen internen Kriterienkatalog für das Bleiberecht.

Ein Aufenthaltstitel allein löst das Problem nicht. Notwendig ist vielmehr ein gut gestricktes Paket an Integrationsmaßnahmen, etwa, dass Asylwerber sofort Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, wenn sie aus der Grundversorgung kommen.

Das Argument gegen ein Bleiberecht ist immer, dass es Anreize für Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls schaffen würde.

Dieses Argument zählt für mich nicht. Es gibt Beispiele in Europa, wo sich eine Einmallösung als durchaus sinnvoll herausgestellt hat - etwa in Schweden. Dadurch würden der Aufenthalt dieser Menschen legalisiert und die Behörden von den Altfällen entlastet. Und so attraktiv ist das lange Warten auf eine Aufenthaltsgenehmigung auch wieder nicht.

Anny Knapp ist Obfrau des Vereins Asylkoordination Österreich.