Deutsche HVB will Anleihenausfall nicht hinnehmen - Hypo bestreitet Forderungen.
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Wien. Die Frage, wer aller die Verluste der Kärntner Hypo Alpe Adria mittragen muss, wird vor Gericht geklärt: und das - zumindest vorerst - im Eilzugstempo. Ein vom Land Kärnten angestrengter Prozess gegen die Bank wegen einer 2011 durchgeführten Kapitalherabsetzung war am Dienstag bereits nach der ersten, kurzen Verhandlungsrunde gelaufen.
Wie Alexander Schmidt vom Handelsgericht Wien auf Anfrage der "Wiener Zeitung" erklärte, wurde das Verfahren ohne Beweisaufnahme geschlossen. Es handelt sich demnach um eine reine Rechtsfrage. Das Urteil ergeht schriftlich.
Wie berichtet, musste das Land Kärnten wegen der - Ende Mai 2011 von der Hypo-Hauptversammlung beschlossenen - Herabsetzung des sogenannten Partizipationskapitals 21,36 Millionen Euro abschreiben. Das Land betrachtete die Vorgangsweise als "rechtswidrig" und sah eine massive Benachteiligung der Partizipationsscheininhaber.
Die Hypo bestreitet das. Sie hat immer argumentiert, die Kapitalherabsetzung wäre zum Ausgleich der angefallenen Verluste in der Bilanz nötig. Partizipationsscheine (stimmrechtslose Wertpapiere) waren zur Stützung der Hypo auch vom Bund, der Kärntner Landesholding und der Grazer Wechselseitigen gezeichnet worden. Durch den Kapitalschnitt büßten sie 69 Prozent ihres Wertes ein. Landesholding und Grawe dürften das Verfahren mit größtem Interesse beobachten.
Ebenfalls ihren Teil an den Hypo-Verlusten tragen müssen laut Ansicht der Hypo Ergänzungskapital-Investoren. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, hat die Kärntner Bank eine Klagsforderung der zum Unicredit-Konzern gehörenden Münchner Hypovereinsbank (HVB) zurückgewiesen.
"Professioneller" Partner
Die HVB hatte Geld aus einer Ergänzungskapital-Schuldverschreibung der Hypo eingeklagt, die im April 2011 fällig gewesen wäre, aber nicht bedient wurde. In ihrem 16-seitigen Antwortschriftsatz führt die Hypo nun aus, dass wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage eine Verlustzuweisung erfolgt sei. Das gegenständliche Ergänzungskapital sei während der Laufzeit zur Gänze aufgebraucht worden.
Aus Sicht der Kärntner Bank ist die Verlusttragung des Ergänzungskapitals ausreichend vereinbart worden: Es gebe in den Ausgabebedingungen der Anleihe einen klaren Hinweis auf eine entsprechende Passage des Bankwesengesetzes. Weiterer Aufklärung hätte es nicht bedurft, da das Geschäft durch "professionelle Marktteilnehmer" abgeschlossen worden sei. Tatsächlich gilt die Hypovereinsbank gerade im Investmentbanking als sehr versiert.
Die Münchner fordern 100.000 Euro und 470.000 US-Dollar plus Zinsen und Haftungen für Wechselkursschäden. Dazu kommt ein zunächst mit 5000 Euro beziffertes Feststellungsinteresse. Aus Kostengründen wurde nur ein Teilbetrag eingeklagt. Die Anleihe hatte einen Gesamtnennwert von 15 Millionen Dollar. Ein Sprecher der HVB erklärte, laufende juristische Auseinandersetzungen würden von der Bank grundsätzlich nicht kommentiert.