EU will Arbeitskräften Zuwanderung erleichtern. | Erlaubnis gilt nur für jeweils ein Land. | Brüssel. Die Kommission will die Union mit der Einführung einer Blue Card für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern attraktiver machen.
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Im Kern handelt es sich um eine einheitliche und raschere Bewerbung um eine mehr als dreimonatige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem EU-Land, wenn dort Bedarf herrscht. Denn hochqualifizierte Arbeitskräfte gingen derzeit lieber in die USA, nach Kanada oder Australien, sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso bei der Präsentation des neuen EU-Gesetzesvorschlags am Dienstag. Der Grund dafür seien die 27 unterschiedlichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den Mitgliedstaaten, die einander zum Teil sogar widersprechen. So gingen 87 Prozent der weniger gut ausgebildeten Arbeitnehmer aus dem Maghreb in die EU. 54 Prozent der Spitzenkräfte dagegen in die USA und Kanada.
Die Blue Card soll Fachkräften aus Asien oder Afrika vorerst eine zweijährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der EU bieten, wenn sie einen Arbeitsvertrag in einem Mitgliedsstaat nachweisen können. Innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung soll der Bewerber die neue Karte in Händen halten, wenn er die Bedingungen erfüllt: Als hochqualifiziert soll gelten, wer einen einschlägigen Universitätsabschluss oder mindesten dreijährige Erfahrung in seinem Fach hat. Im Vorschlag Brüssels sind erfahrene Manager oder IT-Experten als Beispiele angeführt. Darüber hinaus muss das Gehalt laut mindesten drei Mal so hoch sein, wie der Mindestlohn.
Familiennachzug
Dann sollen natürlich auch dieselben sozial- und arbeitsrechtlichen Standards wie für EU-Bürger gelten. Nach einem halben Jahr sollen vereinfachte Bestimmungen für die Familienzusammenführung greifen. Probleme dabei sind nach Aussagen von Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini unter den Hauptgründen für die mangelnde Attraktivität der EU für Spitzenkräfte. Nach zwei Jahren soll der Wechsel in ein anderes Mitgliedsland für eine Frist von mindestens zwei weiteren Jahren möglich sein, falls dort eine neue Anstellung nachgewiesen kann. Arbeitet der hochqualifizierte Arbeitnehmer länger als fünf Jahre am Stück in einem Mitgliedsstaat der Union, können er und seine Familie ein langfristiges Aufenthaltsrecht erwerben. Ist der Blue-Card-Inhaber länger als drei Monate in der EU arbeitslos, erlischt die Gültigkeit des Dokuments automatisch und er muss die EU verlassen. Er hat allerdings das Recht sich erneut zu bewerben.
Vor allem aus Österreich und Deutschland gab es bereits deutlichen Gegenwind. So fürchtet Sozialminister Erwin Buchinger um die Kontrolle über den österreichischen Arbeitsmarkt und ist "skeptisch". Die zuständige Staatssekretärin Christine Marek mahnt angesichts der noch nicht restlos vollzogenen Öffnung gegenüber den Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsstaaten, "den zweiten Schritt vor den ersten zu setzen".
Frattini glaubte dennoch, dass Österreich zustimmen werde, die Bedenken gingen ins Leere: Jedes Land dürfe weiterhin völlig selbstständig entscheiden, wie viele Fachkräfte es hereinlasse. "Brüssel kann nicht für Österreich entscheiden, weil viele Ingenieure es benötigt", sagte der Italiener. Wenn es keine benötige, habe die Blue Card eben auch keine Auswirkung für das Land.