Nach zwei Monaten erklärt der Finanzminister, "alle rechtlich möglichen Akten" an den Ibiza-U-Ausschuss geliefert zu haben.
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Neuland habe man betreten, sagte Gernot Blümel zur Datenlieferung der Akten des Finanzministeriums an den Ibiza-U-Ausschuss am Freitag. Nach der von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angedrohten Exekution habe er nun "alle rechtlich möglichen Akten übermittelt", so Blümel.
Ob unter den 26.000 elektronischen und 14.000 ausgedruckten Akten nun alle für den U-Ausschuss relevanten Daten sind, ist dennoch nicht endgültig klar und würde sich erst bei der Begutachtung der Richterin des Straflandesgerichts zeigen. Blümel rechtfertigte den langwierigen Prozess mit der Sensibilität der Akten. "Als Dienstgeber darf ich nicht in die Postfächer meiner Mitarbeiter sehen", sagte der Finanzminister.
Entschuldigung und Angriff
Abermals forderte Blümel eine Entschuldigung der Opposition gegenüber seinen Mitarbeitern. Diese habe laut Blümel stets falsch behauptet, dass die Beamten im Finanzministerium bewusst auf Zeit spielten und unvollständige Akten lieferten. Wäre aufgrund der verspäteten Lieferung ein anderer Eindruck von Blümel entstanden, als dass er ein "überzeugter Demokrat und Patriot" sei, täte ihm dies leid. Um den "reibungslosen und rechtskonformen Ablauf der Datenübermittlung" zu bezeugen, beauftragte das Finanzministerium den Juristen Philipp Kapl mit der Erstellung eines Gutachtens über die Informationsbeschaffung.
Kapl bekräftigte, dass der vom Finanzministerium praktizierte Vorgang zur Datenübermittlung an einen U-Ausschuss geeignet wäre. Er hatte im Rahmen seines Auftrags über drei Wochen und 200 Arbeitsstunden hinweg die Daten geprüft und Mitarbeiter im Finanzministerium zum Vorgang befragt.
Eine Entschuldigung kam von SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer erwartungsgemäß nicht. Stattdessen warf er dem Finanzminister vor, die Schuld auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schieben. "Blümel hat es versucht zu verklausulieren, aber der sachliche Kern seiner heutigen Stellungnahme war das Eingeständnis, dass er gegen die Regeln der Verfassung, den Auftrag des VfGH, die Aufforderung des Bundespräsidenten verstoßen hat, indem er dem Parlament relevante Akten nicht geliefert hat. Nach so einem Eingeständnis bleibt Blümel noch der sofortige Rücktritt", meinte er noch.
Entgegen den eindringlichen Wunsch der Opposition wurde einer Verlängerung des U-Ausschusses mit den Stimmen von ÖVP und Grüne abgelehnt. So enden die Befragungen bereits Mitte Juli, während der endültige Abschluss für September mit den Endberichten geplant ist. (tk)