Es hätte eine der umfangreichsten Untersuchungen der Zweiten Republik werden sollen. Ohne die Neuwahlen im Herbst wäre das Parlament wohl noch sehr lange damit beschäftigt gewesen. Die Rede ist vom Untersuchungsausschuss zum Innenministerium.
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Zur Erinnerung: Ausgelöst wurde die Untersuchung vom abgesetzten Chef des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger. Im Februar 2008 erhob er vor dem Innenausschuss des Parlaments massive Vorwürfe gegen Kabinettsmitarbeiter im Innenministerium. Unter anderem berichtete er von Ermittlungspannen im Fall Natascha Kampusch, die man vertuscht habe, um das ÖVP-Ergebnis bei der Nationalratswahl 2006 nicht zu gefährden. Zudem wollte Haidinger von Kabinettschef Philipp Ita angewiesen worden sein, Akten für den Banken-U-Ausschuss zuerst an die ÖVP zu übermitteln. Der Skandal war perfekt, die Vorwürfe wurden im Lauf des dann von SPÖ, Grünen, FPÖ und BZÖ eingesetzten U-Ausschusses immer mehr und immer schwerer.
Doch wie wenig sich davon beweisen ließ, zeigt die Tatsache, dass nun alle Verfahren gegen von Haidinger beschuldigte Ministeriumsmitarbeiter eingestellt wurden. Lediglich gegen Haidinger selbst und seinen Kronzeugen im U-Ausschuss, Gerhard Schneider, wird noch ermittelt - gegen letzteren übrigens wegen Verleumdung Itas, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, der "Wiener Zeitung". Auch ein Verfahren gegen Itas Exfrau Doris sei zum Teil noch offen - aber nicht in Sachen U-Ausschuss, sondern in Sachen Rosenkrieg mit Philipp Ita.
Beobachtern des aufsehenerregenden Falles, der zu einer Kurzmeldung verkümmerte, drängt sich nun die Frage auf, ob es nicht vielleicht doch sein könnte, dass Haidinger sich mit seinen Aussagen dafür rächen wollte, dass sein Vertrag als Chef des Bundeskriminalamts nicht verlängert wurde. Andererseits: Zwar haben sich Teile der Vorwürfe als aus der Luft gegriffen erwiesen, andere allerdings waren schlicht nicht beweisbar. Von reinen Hirngespinsten zu sprechen, wäre also auch zu einfach.
Politische Interventionen der einen oder anderen Art gab es immer und wird es wohl auch immer geben. So etwas muss dann ja noch lange nicht zwingend strafrechtlich relevant sein.
Dafür gibt es die parlamentarischen U-Ausschüsse. Doch ob diese immer ein geeignetes Mittel zur Untersuchung solcher Vorgänge sind, darf angesichts des letzten "Kraut-und-Rüben-Ausschusses" (© ÖVP-Fraktionsführer Helmut Kukacka) getrost bezweifelt werden. Vielleicht braucht es ein effektiveres Kontrollinstrument in den Ministerien. Denn was ist von der umfangreichsten Untersuchung der Zweiten Republik übrig geblieben - außer ein paar eingestellten Verfahren und beinahe 500.000 eingescannten Aktenseiten?