Der seit vielen Jahren geltende Alleinverdiener-Absetzbetrag (bis zu 5.000 Schilling jährlich) gibt normalerweise keinen Grund für ausführliche Berichterstattungen. In den letzten Monaten und Wochen hat er allerdings überraschende Publizität bekommen, was der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verdanken ist.
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Der Steuerbonus steht bekanntlich Ehepaaren zu, bei denen einer der Hauptverdiener ist und der andere Partner nichts oder nur wenig dazu verdient. Wobei der "Dazuverdienst" mit höchstens 30.000 Schilling jährlich, bei Ehepaaren mit Kindern mit höchstens 60.000 Schilling p.a. limitiert ist.
Überraschendes vom Verwaltungsgericht
Der Absetzbetrag steht auch Lebensgemeinschaften zu, wenn mindestens ein Kind zur Partnerschaft gehört. Während bisher stets stillschweigend angenommen wurde, dass der Absetzbetrag nur einmal pro Familie zusteht, hat der Verwaltungsgerichtshof im Mai dieses Jahres entschieden, dass er im gleichen Jahr auch beiden Partnern zustehen kann, wenn beide Einkünfte bezogen haben, die innerhalb der obigen Betragsgrenzen liegen. Dieses für die Finanz völlig überraschende Erkenntnis hat die Verwaltung allerdings sehr rasch zu einer legistischen Reparatur des Einkommensteuergesetzes veranlasst: Seit Jahresbeginn 2000 steht gesetzlich fest, dass es den schönen Steuerbonus nur einmal pro Familie geben kann.
Bis zu 13.000 Schilling Steuer-Gutschrift
Bis Ende 1999 gilt freilich der vom Höchstgericht ermöglichte "Doppelpack", was - bei Antragstellung für die noch nicht verjährten Jahre 1995 bis 1999 - immerhin zu einer Steuergutschrift bis zu 13.000 Schilling führen kann.
Auch aus einem anderen Grund ist der Alleinverdiener-Absetzbetrag kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof behandelt worden. Es ging dabei um die Anerkennung von Gehaltszahlungen, wenn ein Unternehmer (häufig ein Freiberufler) seine Ehefrau als Dienstnehmerin bei sich beschäftigt.
Unter Heranziehung von zweifelhaften Fremdvergleichen werden solche Dienstverhältnisse von Steuerprüfern manchmal nicht anerkannt und der bezügliche Personalaufwand als Betriebsausgabe aberkannt. In diesem Fall - so das Höchstgericht - könnte aber dann "ersatzweise" der Alleinverdiener-Absetzbetrag dem Ehemann zustehen.