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Wie man als Arbeitgeber aus dem Schneider ist. | Finanzministerium klärt die Höhe der Extra-Zuckerl. | Wien. Bei den Dienstreisen ihrer Mitarbeiter müssen Arbeitgeber besonders aufpassen. Wenn der Dienstnehmer für den geschäftlichen Flug Bonusmeilen kassiert und diese dann privat verwendet, dann haftet der Dienstgeber für die Versteuerung der Bonusmeilen.
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Es liegt hier nämlich ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der - wie auch die Entlohnung - versteuert werden muss. Für den Arbeitgeber ist das allerdings keine einfache Aufgabe, schließlich ist er darauf angewiesen, dass der Dienstnehmer ihn überhaupt über die private Konsumation der Flugmeilen informiert. Selbst wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß, haftet er gegenüber der Finanz.
Das Finanzministerium hat sich nun erstmals in einem Erlass darüber geäußert, wie man sich von dieser Haftung befreien kann: Der Arbeitgeber kann dem Dienstgeber die private Nutzung von Bonusmeilen verbieten. Wenn der Dienstnehmer trotz des Verbots die Bonusmeilen privat verfliegt, muss er die dafür anfallende Steuer selbst an das Finanzamt abliefern. Der Dienstgeber ist in diesem Fall jedenfalls aus dem Schneider - genauso, wie wenn die Mitarbeiter die Bonusmeilen nur für Dienstreisen verwenden dürfen. "Der Arbeitgeber muss allerdings lückenlos nachweisen können, dass die Bonusmeilen auch tatsächlich nur beruflich verwendet worden sind", warnt Wilfried Serles von der Steuerberatungskanzlei Hübner & Hübner.
Steuerexperten zweifeln
Das Finanzministerium schließt die Haftung des Arbeitgebers auch dann aus, wenn der Dienstnehmer gegenüber seinem Chef schriftlich erklärt, dass er an keinem Vielfliegerprogramm teilnimmt und deshalb auch gar keine Bonusmeilen sammeln kann. Steuerexperten bezweifeln aber, dass der Dienstgeber durch solch eine Erklärung wirklich aus dem Schneider ist. Das werde sich erst in der Praxis zeigen, heißt es.
Eine Klarstellung bringt der Erlass des Finanzministeriums auch in der Frage, wie die Bonusmeilen zu bewerten sind. Deren Höhe wird mit 1,5 Prozent der vom Arbeitgeber getragenen Reiseausgaben angesetzt, die die Bonusmeilen vermitteln.