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Böse Gedanken

Von Walter Hämmerle

Politik
© Moritz Ziegler/Wiener Zeitung

Rupert Wolff, oberster Rechtsanwalt der Republik, über den fahrlässigen Anti-Terror-Kampf der Politik.


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Wien. In Frankreich herrscht seit über einem Jahr Ausnahmezustand, Deutschland denkt über massiv verschärfte Anti-Terror-Gesetze nach, und auch in Österreich fordert Innenminister Wolfgang Sobotka mehr Möglichkeiten gegen islamistische Terroristen.

Rupert Wolff, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak), ist da berufsmäßiger Skeptiker. Die "Wiener Zeitung" sprach mit ihm über den Kampf gegen den Terrorismus.

"Wiener Zeitung": Bedroht der islamische Terrorismus unsere freiheitliche Grundordnung?Rupert Wolff: Ja, darauf zielen die Täter ab: dass die demokratischen westlichen Staaten ihre Grund- und Freiheitsrechte einschränken.

So gesehen würden wir in die vom Terror aufgestellte Falle tappen.

Diesen Eindruck kann man haben, insbesondere, wenn die Politik nach jedem Terroranschlag fast reflexartig nach schärferen Gesetzen ruft, nach Einschränkung der Freiheitsrechte, mehr Überwachung, die auch noch ohne richterlichen Beschluss erfolgt, sondern von Sicherheitspolizeibehörden entschieden wird. Diese Tendenz ist beunruhigend und wir sind alle aufgefordert, dagegen aufzutreten. Persönlich bin ich überzeugt, dass durch die immer stärkere Beschränkung der Freiheitsrechte nicht mehr Sicherheit geschaffen werden kann.

Mehr Video-Überwachung kann keine Anschläge verhindern, aber sie hilft, anschließend Täter und Helfer zu identifizieren.

Das stimmt, aber hier gibt es Grenzen und muss sie geben. Der Datenschutz verlangt jetzt schon, dass diese Aufnahmen nicht ad infinitum aufbewahrt werden. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sowohl der Freiheitsraum des Einzelnen abgesteckt und gewahrt bleibt als auch das Bedürfnis, Straftaten auch zu ahnden. Die Entscheidung soll bei einem Richter liegen, der für diese Aufgabe auch ausgebildet ist.

Die Terrorgefahr verunsichert die Bürger. Jede Regierung muss da reagieren, andernfalls würde sie das Feld radikalen Kräften überlassen.

Ich sehe, dass es dieses Problem gibt, schließlich bin ich selbst Bürger dieses Landes und will, dass wir einen hochqualitativen Rechtsstaat haben. Und mir ist auch klar, dass zu Lebensqualität auch Sicherheit gehört. In der Vergangenheit war es so, dass der Staat Straftaten auch geahndet hat, durchaus hart. Vor einigen Jahren hat es aber eine Zäsur gegeben: Am Land wurden aus Spargründen massiv Polizeiposten zugesperrt, was in der Bevölkerung zu Recht für Unmut sorgte. Zugleich kam es in der Strafrechtspflege - ebenfalls aus Budgetnöten und geleitet vom Motiv, dass alles immer schnell geschehen soll - dazu, dass durch die Einführung der Diversion das Strafverfahren ausgehöhlt wurde. Beides hat zu Unbehagen geführt. Wenn bei Ihnen eingebrochen und der Täter gefasst wird, dann haben Sie ein Anrecht darauf, dass der Täter seiner Strafe auch zugeführt wird, und nicht mit einer Entschuldigung und zwölf Stunden Sozialarbeit in einem Kindergarten davonkommt. Was ich damit sagen will: Ein Staat kann hart sein und sich dennoch im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit bewegen; er kann aber auch nicht hart sein und diesen Rahmen verlassen.

Verlassen wir den Rahmen der Rechtsstaatlichkeit?

Ja, denken Sie an die Vorratsdatenspeicherung. Die wurde in Kraft gesetzt, und dann haben der österreichische Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof klar gesagt, dass die Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und rückwirkend aufgehoben wird. Ein klareres Zeichen dafür, dass der Staat die Rechtsstaatlichkeit verlassen hat, gibt es nicht.

Gleichzeitig erfolgt eine flächendeckende Kommunikationsüberwachung durch internationale Geheimdienste. Glaubt man Berichten, wurden dadurch Anschläge verhindert. Wir wehren uns gegen eine gesetzliche Fassung der Vorratsdatenspeicherung, sind aber froh, dass Geheimdienste außerhalb der Rechtsnormen Informationen liefern: Das ist schizophren.

Spionage hat es immer gegeben, und die hat sich fast immer außerhalb der Gesetze abgespielt. Mit 9/11 kam es jedoch zu einer neuen Entwicklung, ab da hat der Staat begonnen, mögliche Täter bereits vor einer Tat auszuforschen, und zwar durch intensivierte Gesinnungsschnüffelei: Was denken Menschen, was reden, was planen sie? Das alles steht heute im Bereich des Suspekten, Strafbaren. Ein Rechtsstaat muss es ertragen, dass seine Bürger böse Gedanken hegen.

Die Frage ist, ob das auch für eine sich bedroht fühlende Demokratie ertragbar ist? Demokratie und Rechtsstaat stehen in einem prekären Spannungsverhältnis.

Böse Gedanken sind Teil des menschlichen Zusammenlebens und sie allein verdienen es noch nicht, verfolgt und bestraft zu werden. Erst die Konkretisierung des Bösen, die Planung einer Straftat rechtfertigt ein Einschreiten des Staates.

Allerdings reicht es, um einen Anschlag zu begehen, mit einem Auto in eine Gruppe zu rasen. Da ist der Weg vom Gedanken zur Tat kurz. Zudem ist die Grenze zwischen Gedanken und Tatplanung schwer zu ziehen, im Zweifel setzt die Politik auf schärfere Gesetze.

Ja, aber das hat mehr mit Brot und Spiel zu tun als mit ernsthafter Sicherheitspolitik. Die Ausdehnung von Überwachungs- und Strafmaßnahmen auf Kosten persönlicher Freiheitsrechte kann gerechtfertigt sein, aber es muss von Richtern entschieden werden. Was nicht geht, ist, dass dies Beamten des Innenministeriums oder einfachen Rechtsschutzbeauftragten überlassen wird.

Wie soll ein solches Entscheidungsverfahren aussehen?

In Skandinavien gibt es das: Hier übernimmt ein Strafverteidiger die Interessen eines Strafverdächtigen, der Staatsanwalt jene der Verfolgungsbehörden und ein Richter entscheidet, ob eine Einschränkung der Freiheitsrechte des Verdächtigen zulässig ist oder nicht. Das wäre ein rechtsstaatlich wünschenswertes Verfahren.

Warum ist das nicht die Praxis in Österreich?

Ganz einfach: Weil die jetzige Regelung mit einem Rechtsschutzbeauftragen, dessen Büro noch dazu im Innenministerium liegt, für die Ermittlungsbehörden viel besser flutscht. Ein Verfahren mit einem unabhängigen Richter wird als Sand im Getriebe wahrgenommen, dabei könnte man das bei Gefahr in Verzug beschleunigen. Aber dieser Sand garantiert, dass die Grund- und Freiheitsrechte geschützt bleiben, jedenfalls besser als bisher.

Der Innenminister fordert - analog zu deutschen Plänen - eine Ausdehnung der Fußfessel auf Gefährder. Ein legitimer Vorstoß?

Wo war der Staat bisher, wenn tausende Alkoholiker sich in ein Auto setzen? Das sind auch Gefährder. Derzeit ist die Fußfessel eine Maßnahme des Strafvollzugs für eine vom Gericht verhängte Straftat. Ich möchte nicht in einem Staat leben, der die Möglichkeit hat, mich ohne Straftat so zu behandeln.

Aber ist die Idee prinzipiell rechtlich umsetzbar?

Nach der aktuellen Verfassung: nein. Bei einem konkreten Tatverdacht kann ich Gefährder ja auch jetzt schon per Untersuchungshaft wegsperren. Ohne konkreten Tatverdacht haben wir das nicht notwendig - und wir sollten uns auch durch den Terror nicht dazu verleiten lassen.

Das Justizministerium will eine adaptierte Form der Vorratsdatenspeicherung. Halten Sie das für rechtsstaatlich machbar?

Ja, wenn der Rahmen, den die Höchstgerichte gesetzt haben, eingehalten wird.

Zur Person

Rupert Wolff

Der Salzburger, geboren 1957, ist seit 1987 ebendort als Rechtsanwalt tätig; er steht seit 2011 an der Spitze des Rechtsanwaltskammertags: Als Präsident vertritt Wolff mehr als 5600 heimische Rechtsanwälte und 1900 Rechtsanwaltsanwärter.