Zum Hauptinhalt springen

Böse Überraschung für Pensionisten Es ist nicht immer drin, was draufsteht

Von Brigitte Pechar

Analysen

Viele Frauen müssen erst Witwe werden, um zum ersten Mal in ihrem Leben finanziell unabhängig zu sein. Denn dann beziehen sie zusätzlich zu ihrer eigenen auch eine Witwenpension. Die durchschnittliche Pensionshöhe der Frauen lag im Dezember 2007 bei 692 Euro und damit um 40,2 Prozent unter jener der Männer (1158 Euro). Die heurige Pensionserhöhung trifft die Frauen nocheinmal: Mehr als die Hälfte aller Frauenpensionen wurden nur um 1,7 Prozent erhöht.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Pensionserhöhung 2008 im Detail: Die Pensionen werden zwischen 2,9 und 1,7 Prozent erhöht. Je geringer die Pension, desto stärker die Erhöhung. Der Ausgleichszulagenrichtsatz, die sogenannte Mindestpension, wurde von 726 um 2,9 Prozent auf 747 Euro erhöht, Pensionen zwischen 1050 und 1700 Euro wurden um 2 Prozent erhöht. Pensionen ab 2161,50 Euro wurden um einen Fixbetrag von monatlich 36,75 Euro "bereichert".

Allerdings ist nicht immer das drin, was draufsteht. Denn all jene, die keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage (das ist der Betrag, der zu kleinen Pensionen zugezahlt wird, um 747 Euro zu erreichen) haben, erhalten nur 1,7 Prozent mehr - etwa weil sie noch ein geringes Zusatzeinkommen haben oder einige Äcker besitzen. Geschätzt wird, dass es 800.000 Kleinpensionisten mit Nebeneinkünften gibt.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jene, die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben, ohnehin über mehr Einkommen verfügen. Es wird allerdings nicht überprüft, um wieviel das Einkommen über der Mindestpension liegt. Die Grundidee ist jedenfalls, dass der Richtsatz stärker erhöht wird als die übrigen Pensionen. Laut Gesetz sollte eigentlich die Inflationsrate als Richtwert für die Pensionserhöhung gelten.

Das System der Pensionserhöhung 2008 führt, wie Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger es ausdrückt, zu "geradezu skurrilen Situationen". Als Beispiel nennt er ein Paar, das mit zwei niedrigen Pensionen unter 747 Euro zusammen gerade über dem Ausgleichszulagenrichtsatz (für Paare: 1120 Euro) zu liegen kommt: Jeder der beiden bekommt in diesem Fall nur 1,7 Prozent mehr. Würde nur einer von beiden 1200 Euro Pension beziehen, erhielte er 2 Prozent mehr. "Die Botschaft an die Frauen lautet: Wärst du nicht arbeiten gegangen, hättet ihr jetzt mehr in der Tasche", kritisiert Öllinger: "Das ist das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit".

Allerdings muss dabei bedacht werden, dass die Sozialversicherung nicht das Instrument ist, das einen Ausgleich für versäumte Gesellschaftspolitik schaffen kann. Die geringe Pension der Frauen ist begründet in den geringen Versicherungsjahren (Berufsunterbrechungen durch Kinder), in den vielen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (rund 40 Prozent aller unselbständigen Frauen) und in den niedrigeren Einkommen.