FPÖ gewinnt Klage gegen Ex-Politiker. | Niederlage kommt Gaugg teuer. | Wien. Das Oberlandesgericht Wien hat am Montag der Berufung der FPÖ gegen das erstinstanzliche Urteil in der Causa Gaugg vollinhaltlich stattgegeben. Das berichtet FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer der "Wiener Zeitung".
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In erster Instanz waren dem ehemaligen FPÖ-Politiker und Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Reinhart Gaugg (54) 353.000 Euro auf Kosten der FPÖ zugesprochen worden. Gaugg behauptete, die FPÖ habe ihm 2002 eine "Rente" von monatlich 10.000 Euro dafür zugesagt, dass er - nachdem er mit Alkohol am Steuer erwischt worden war - auf seine PVA-Funktion und sein Abgeordnetenmandat verzichtete. Die FPÖ wie auch die damalige Parteichefin Susanne Riess-Passer haben dies stets bestritten.
Statt des erhofften Geldsegens steht Gaugg nun vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Er muss insgesamt rund 150.000 Euro an die FPÖ, Riess-Passer sowie an den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer, die sich beide als Nebenintervenienten dem Verfahren angeschlossen hatten, überweisen. Hinzu kommen die Kosten für seine eigene anwaltliche Vertretung.
Das Oberlandesgericht Wien lässt in seinem Erkenntnis eine ordentliche Revision dieses Urteils nicht zu. Gaugg bleibt damit nur noch der Weg über eine außerordentliche Revision. Diese besitzt erfahrungsgemäß nur geringe Erfolgschancen. Dennoch hat Gaugg angekündigt, den Obersten Gerichtshof anrufen zu wollen.