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Bosnien-Herzegowina braucht schon bald mehr Eigenverantwortung

Von Wolfgang Tucek

Analysen

Auf den ersten Blick tritt Bosnien-Herzegowina auf der Stelle. Immer noch ist das Land de facto in eine kroatisch-muslimische Föderation und die Republika Srpska geteilt. Deren Premier Milorad Dodik hat wichtige Reformen - wie die der Polizei - verhindert und im Wahlkampf 2006 öffentlich mit der Abspaltung der serbischen Republik gedroht. Auch vor Vergleichen mit dem Kosovo, der wohl mittelfristig mit Sanktus der UNO mehr oder weniger unabhängig wird, schreckt er nicht zurück.


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Vor diesem Hintergrund verlängerte die Internationale Gemeinschaft Anfang März das weit reichende Mandat des Büros ihres Hohen Repräsentanten (OHR) entgegen ursprünglichen Plänen um ein Jahr bis Juni 2008. Amtsinhaber Christian Schwarz-Schilling kündigte nach massiver Kritik an seiner zurückhaltenden Amtsführung an, selbst kein weiteres Jahr mehr zur Verfügung zu stehen.

Allerdings gab es auch deutliche Fortschritte unter Schwarz-Schilling. So hat die EU beschlossen, wegen der "relativ stabilen" Sicherheitslage mehr als die Hälfte ihrer Friedenstruppen abzuziehen, rund 2500 Soldaten bleiben im Land. Die von den bosnischen Behörden organisierten Wahlen im Herbst 2006 entsprachen im Wesentlichen internationalen Standards. Und die Abtrennungsdrohungen Dodiks per Referendum seien nicht ganz ernst zu nehmen, meinen Experten. Selbst in der Republika sei eine Referendumsmehrheit für die Abspaltung inzwischen höchst ungewiss.

Darüber hinaus würde die Internationale Gemeinschaft gegen einen solchen Verstoß gegen das Dayton-Friedensabkommen von 1995 entschieden vorgehen. Das Risiko dürfte auch Dodik nicht eingehen wollen.

Für die Annäherungsgespräche mit der EU ist das OHR an sich kein Hindernis. Bosnien-Herzegowina ist prinzipiell ein eigenständiges Land mit internationaler Vertragsfähigkeit. Die technischen Vorarbeiten für das so genannte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU sind zügig verlaufen und abgeschlossen. Auch die Vollendung der stockenden Verfassungsreform ist keine SAA-Bedingung der EU. Nur die ausstehende Polizeireform liegt Brüssel im Magen.

Wichtig sei jetzt, dass die Politiker der drei Volksgruppen stufenweise in die Eigenverantwortung entlassen würden. Denn bisher haben sie gemeinsame Entscheidungen immer wieder so lange aufgeschoben, bis der Hohe Repräsentant sie schließlich per Dekret erledigte. Die Politiker mussten so für in ihren Landesteilen unpopuläre Entscheidungen nicht gerade stehen.

Der Hohe Repräsentant verfügt über weit reichende Kompetenzen bis zu der Weisungsbefugnis an Minister, deren Entlassung und der Aufhebung von Gesetzen. Schwarz-Schilling hat von dem nur sparsam Gebrauch gemacht, er sieht sich selbst eher als Ratgeber. Dass sich jetzt die Gerüchte verdichten, die Gemeinschaft wolle ihn zum weitermachen bewegen, scheint ein Indiz dafür, dass seine Taktik doch nicht so falsch ist.