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Brauchen Schutz vor Willkür und Eingriffen

Von Veronika Gasser

Politik

Die Bestrebungen, die Pragmatisierung zu Fall zu bringen, sind nicht neu. Diese Ideen keimten schon in der rot-schwarzen Koalition unter Staatssekretär Wolfgang Ruttensdorfer, der jährlich bis zu 2.000 Beamte abzubauen versuchte. Unter der neuen Regierung hat sich allerdings die Gangart verschärft: Jetzt sollen ab 2001 pro Jahr rund 3.500 Personalposten eingespart und die Pramatisierung noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist mit den bisher bekannt gemachten Vorgaben der Regierung zur Beamtenreform nicht einverstanden. Der stv. Vorsitzende Wilhelm Gloss legte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" die problematischen Punkte bei der Abschaffung der Pragmatisierung dar.


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Wesentlicher Knackpunkt für den Personalvertreter ist der Schutz vor willkürlichen politischen Eingriffen. Dabei ist die Unkündbarkeit das Um-und-Auf der Diskussion. "Wir brauchen im öffentlichen Bereich einen Schutzmechanismus gegen politischen Druck und Interventionen, anders wären auch die meisten Arbeiten in der Verwaltung gar nicht zu leisten." Dabei sei es egal ob die öffentliche Bediensteten für Bund, Land oder Gemeinde tätig sind. "Auch in der Gemeindeverwaltung muss unseren Kollegen das Rückgrat gegen Interventionen von Politikern gestärkt werden." Würde der Versetzungs- und Kündigungsschutz fallen, fürchtet Gloss, wäre dem Erfolg von politischen Einflüsterungen auf allen Ebenen Tür und Tor geöffnet. "In einem solchen Fall wäre die Ankündigung, den Apparat in Griff kriegen zu wollen, eine gefährliche Drohung." Der für die Gewerkschaft neue Ansatz der Vizekanzlerin, dass auch künftig Exekutive und Justiz weiter Beamtenstatus genießen sollen, sei noch zu kurz gegriffen, denn auch in den anderen Verwaltungsbereichen wie Finanz oder Vergaberecht sei es nötig, mit gebührender Autorität auftreten zu können.

Deshalb kann die GÖD einer Nivellierung des Dienstrechtes, wie bisher vorgesehen, nicht zustimmen. Natürlich gibt es auch jetzt schon genügend Vertragsbedienstete, die den Beamten nicht gleichgestellt sind und die sich nur noch einer bedingten Absicherung erfreuen dürfen. "Es gab 1999 eine Novelle zum Vertragsbedienstetengesetz, die vorsieht, dass nur unter Angabe von Gründen gekündigt werden kann."

Ein der Privatwirtschaft gleichgeschaltetes Besoldungs- und Pensionsrecht ist für die GÖD auch nicht vorstellbar: "Gewinnmaximierung kann nicht unsere Maxime sein, wir sind für das Gemeinwohl zuständig."