Laut FPÖ-Landesrat Waldhäusl kamen die Schächtpläne von der SPÖ. Die wehrt sich, lässt aber die zentrale Frage aus.
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Wien. Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), der für den Tierschutz verantwortlich zeichnet, betonte am Mittwoch in einem Gespräch mit der "Wiener Zeitung": Er werde keine Listen anlegen, weder von Juden noch von Muslimen. Dennoch brauche es für die Abgabe von geschächtetem Fleisch eine personenbezogene Registrierung. In welcher Form das umgesetzt werden soll, sei noch nicht klar. Waldhäusl geriet am Dienstag unter Kritik, nachdem die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) Wien angeprangert hatte, dass in Niederösterreich geschächtetes Fleisch künftig nur an Personen abgegeben werden dürfe, die observant leben und über eine zuvor erteilte Berechtigung zum Kauf von geschächtetem Fleisch verfügen.
Der Erlass, den er nun dabei sei zu reparieren, stamme vom Herbst 2017 und von seinem Vorgänger Maurice Androsch, einem SPÖ-Politiker, so Waldhäusl. Die massive Kritik an ihm, Waldhäusl, sei daher nicht angebracht.
Auch in diesem Erlass sei bereits die personenbezogene Abgabe von geschächtetem Fleisch vorgesehen. Dies sei auch notwendig, betonte der amtierende Landesrat, denn die Schlachthöfe, an denen rituelle Schlachtungen vorgenommen würden, müssten diese zuvor immer bewilligen lassen. Das entspreche den Vorgaben des Ministeriums ebenso wie die Bedarfserhebung für geschächtetes Fleisch. Daher sei eine Registrierung jedenfalls nötig - ob man dies nun auf einem Zettel, einem iPad oder einem Malblock festhalte, sei einerlei.
Androsch, mittlerweile Abgeordneter zum Nationalrat, wehrt sich in einer Aussendung gegen die Anschuldigung von Waldhäusl. Sein Plan habe mit dem seines FPÖ-Nachfolgers nichts zu tun. Sein Schreiben erläutere den Behörden bloß das geltende Tierschutzgesetz und "bezieht sich ausschließlich auf jene Personen, die Schlachtungen durchführen".
Doch diese Auslegung könnte trügerisch sein. In dem Schreiben heißt es: "Als Bewilligungswerber kommen ausschließlich Einzelpersonen, welche für sich das Vorliegen zwingender religiöser Ge- und Verbote geltend machen, in Betracht." Vorzulegen ist ein Meldezettel, auf dem das Religionsbekenntnis enthalten ist, Auszüge aus einem Mitgliederverzeichnis oder Dokumente, aus denen die Religionszugehörigkeit hervorgeht. Aus dieser Formulierung geht nicht eindeutig hervor, dass es sich nur um den Schächter und nicht auch um den Käufer handelt, der sich registrieren muss. Zweiteres wäre die Waldhäusl-Variante. Das Büro Androsch will dazu keine Stellungnahme abgeben. SPÖ-Chef Christian Kern hatte zuvor Waldhäusls Rücktritt gefordert.
Mikl-Leitner:Keine Registrierung
Dass Waldhäusl Listen von Juden anfertigen wolle, das sei die Schlussfolgerung von IKG-Präsident Deutsch und nicht seine Intention, sagt Waldhäusl. "Ich werde hier eine Formulierung wählen, die sicherstellt, dass es zu keiner Registrierung von Juden kommt."Er verstehe darüber hinaus nicht, dass nun so scharfe Kritik seitens der Kultusgemeinde geübt werde, denn 90 bis 95 Prozent der in Niederösterreich geschächteten Schafe gingen an Muslime. "Mir ist es ja egal, ob es um die eine oder andere Religionsgemeinschaft geht, wir müssen aber kontrollieren."
Als für Tierschutz zuständiger Landesrat müsse er zudem festhalten, dass er es nicht gutheißen könne, dass jedes Jahr tausende Schafe quer durch Europa transportiert würden, um dann in einem niederösterreichischen Schlachthof geschächtet zu werden. Gehe es nach ihm, sollten die Tiere im Ausland geschlachtet und dann in tiefgekühlter Form nach Österreich importiert werden. Auf den Einwand, dass bei koscherem Schächten lange Transportwege von Tieren vermieden werden sollen, antwortete der Landesrat: "Legen Sie Ihre Hände ins Feuer, dass keines der Tiere, das für Juden geschlachtet wird, aus dem Ausland kommt?" Und bei den Schlachtungen nach dem muslimischen Ritus sei es eben noch einmal anders. Einen Zeithorizont, wann der neue Erlass vorliege, konnte Waldhäusl nicht nennen. Er sieht keinen akuten Zeitdruck.
Von wem der Vorstoß stammt, ist Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner egal. Dass sich Abnehmer registrieren lassen müssen, "wird es in Niederösterreich sicher nicht geben", sagte Mikl-Leitner zur APA. Die Religionsfreiheit sei ein wichtiges Gut. Aber auch der Schutz der Tiere habe einen sehr hohen Stellenwert. "Darum muss es besondere Voraussetzungen geben", aber kein Registrieren von Käufern.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft wiederum lehnte eine mögliche Registrierung der Käufer von geschächtetem Fleisch am Mittwoch ebenfalls ab. Es sei inakzeptabel, dass Menschen aufgrund ihrer Religion "stigmatisiert würden.