Salzburger droht in Dubai Todesstrafe. | Tabu gilt nach wie vor auch im Westen. | Österreich bleibt bei Euthanasieverbot.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Dubai/Wien. "Und tötet einander nicht." Die Koransure 4,29 lässt keinen Zweifel: Wer aktiv oder passiv Sterbehilfe leistet, sündigt und macht sich des Verbrechens des Mordes schuldig.
So sieht es auch das Emirat Dubai. Weil er 2009 einen querschnittgelähmten Patienten mit einer Überdosis Morphium getötet haben soll, muss sich dort derzeit ein in Salzburg gebürtiger Intensivmediziner vor einem weltlichen Gericht verantworten. Dem 50-jährigen Österreicher, der sich selbst als Opfer einer von arabischen Ärztekollegen angezettelten Intrige bezeichnet, droht nun die Todesstrafe. Das Wiener Außenamt ist eingeschaltet. Der Prozess rund um den in Dubai einsitzenden Salzburger wurde am Wochenende wegen des Fastenmonats Ramadan auf September vertagt.
Aber nicht nur in islamischen Ländern, wo die Euthanasie spätestens seit der Erklärung von Kuwait 1981 verboten ist, sondern auch in weiten Teilen Europas ist das Töten auf Verlangen ungesetzlich. Die einzige Ausnahme bilden bisher die Beneluxstaaten: Dort sind unter bestimmten Umständen lebensverkürzende Maßnahmen erlaubt. Bei großen Schmerzen, Wachkomapatienten oder unheilbaren Leiden wie Muskelschwund etwa. In den meisten übrigen EU-Staaten, in den USA sowie auch in Australien dürfen Angehörige das Leiden eines Verwandten nur über den Gerichtsweg beenden lassen. Zuletzt gelang es einem Italiener, dass nach einem zehn Jahre währenden Verfahren die lebenserhaltenden Maschinen für seine hirntote Ehefrau abgestellt wurden. Die Patientin lag seit 1992 im Krankenhaus. Sie starb 2009.
"Euthanasie ist Mord"
In Österreich hingegen ist die aktive Sterbehilfe laut Paragraf 77 des Strafgesetzbuches verboten und wird mit einer Gefängnisstrafe in der Höhe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Geht es nach den Regierungsparteien von SPÖ und ÖVP, wird an der Regelung auch künftig nicht gerüttelt. Stattdessen soll zusätzliches Geld in Hospizdienste und in die Palliativmedizin investiert werden. "Das Sterben ist als Teil der Pflege anzusehen", betonte zuletzt Gesundheitsminister Alois Stöger. Man müsse "damit mit Würde umgehen und Bedingungen schaffen, dass Menschen ruhig in ihrer Umgebung sterben können", sagte er.
In dem Kurs unterstützt wird die Koalition unter anderem von der katholischen Kirche. Wie bei den Muslimen ist auch für die Christen die Sache klar: "Euthanasie ist Mord", stellte etwa der Wiener Kardinal Christoph Schönborn fest. Ablehnend und besorgt hatte sich 2007 auch Papst Benedikt XVI. während seines letzten Besuchs in Österreich gezeigt. Demnach stehe zu befürchten, dass eines Tages ein unterschwelliger wie erklärter Druck auf alte und kranke Menschen ausgeübt werden könnte, direkt um den Tod zu bitten oder sich selbst zu geben, warnte das Kirchenoberhaupt in Wien.
Für Aufsehen gesorgt hatte in Österreich der Fall eines Salzburger Arztes, der 2006 eine depressive 70-jährige Patientin mit drei Injektionen getötet hatte. Vor Gericht gab der pensionierte Lungenspezialist reuemütig an, nur aus Mitleid gehandelt zu haben.
18 Monate für Mitleid
Der unter Mordanklage stehende Mediziner wurde 2008 wegen "Tötung auf Verlangen" rechtskräftig zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Es war der erste Fall, bei dem eine Person in Österreich wegen der Leistung von Sterbehilfe verurteilt wurde.
Wissen: Sterbehilfe
Die aktive Sterbehilfe ist ebenso wie die Beihilfe dazu unabhängig von den Motiven des Täters in Österreich strafbar. Rechtlich legal ist die indirekte sowie passive Sterbehilfe, wo der vorzeitige Tod eines Menschen in Kauf genommen wird, sofern dies dem niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht.