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Breite Front gegen die Zersplitterung

Von Rosa Eder-Kornfeld

Politik
Wenn die Seele leidet: Nicht allen Kindern ist es vergönnt, in einer intakten Familie aufzuwachsen. Oft braucht es dann Hilfe von außen.
© stock.adobe/Kitty

Die Länder sollen für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig sein. Experten befürchten massiven Rückschritt.


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Wien. Die Regierung will die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer regeln und die Kompetenzen bereinigen. Zu den Ländern soll unter anderem die Zuständigkeit für den sensiblen Bereich Kinder- und Jugendhilfe wandern. Die Gegner dieser "Verländerung" befürchten, dass die bisherigen Mindeststandards, die sich schon jetzt wegen unterschiedlicher finanzieller und personeller Ressourcen in den Bundesländern unterscheiden, noch weiter auseinanderdriften. Das wäre ein massiver Rückschritt für einen effektiven Kinderschutz, warnen etwa die Kinder- und Jugendanwaltschaften ("Kijas").

Auch eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die die SPÖ zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum ersten Paket der Kompetenzbereinigung im Parlament gemacht hat, ist für die im Bereich Kinder- und Jugendschutz Tätigen keine Garantie dafür, dass es nicht zu einer weiteren Zersplitterung der Angebote für hilfsbedürftige Minderjährige kommen wird.

Keine Verschlechterung, sondern Weiterentwicklung

Die Landeshauptleute haben sich am Freitag auf eine 15a-Vereinbarung in der Kinder- und Jugendhilfe verständigt. Es sei außer Streit gestellt, dass es nach dem Wechsel der Kompetenzen zum Bund keine Verschlechterung der Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe geben solle, sondern im Gegenteil sogar eine Weiterentwicklung, betonte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der burgenländische Landeschef Hans Niessl (SPÖ).

Es geht um die Schwächsten in der Gesellschaft. "Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." So lautet einer der Grundsätze des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das im Jahr 2013 das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1989 ablöste und einen Rahmen vorgibt. Die Ausführung und Finanzierung ist aber Länderkompetenz.

Bisher war den Ländern ein Rahmen vorgegeben

Das Ringen um das Gesetz hat eine Zeit lang gedauert und war die Folge mehrerer schwerer Fälle von Kindesmisshandlungen im familiären Umfeld, woraufhin das Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung ins Gesetz geschrieben wurde. Allerdings soll es nicht verpflichtend, sondern "erforderlichenfalls" eingesetzt werden. Weiters wurden die Länder zur Einrichtung von Kinder- und Jugendanwaltschaften und zu "Erziehungshilfen" verpflichtet.

Bei der Ausführung des Gesetzes offenbaren sich deutliche Diskrepanzen zwischen den Bundesländern, etwa bei der Fremdbetreuung von Kindern und Jugendlichen. Rund 14.000 Minderjährige lebten laut Statistik Austria 2017 nach Entscheidungen von Jugendämtern und Familiengerichten in sozialpädagogischen Einrichtungen (61 Prozent) oder in Pflegefamilien (39 Prozent), weil es die schwierige familiäre Situation erforderte. Die Betreuungsquote (Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen je 1000 Minderjährige) schwankt zwischen 12 in Wien und Kärnten bis 6,5 in Tirol. Rund 36.000 Minderjährige erhielten eine Unterstützung in ihrer Erziehung in der Familie, etwa durch Hausbesuche von Sozialarbeitern. Auch hier sind die Betreuungsquoten unterschiedlich hoch, jene bei der Zuerkennung von Hilfen für 18- bis unter 21-Jährige ("junge Erwachsene") ebenso.

Weiters sind die Altersgrenzen für Pflegeeltern in den Bundesländern uneinheitlich. Vor etwa zwei Jahren gelangte der Fall von Pflegeeltern in die Medien, die aufgrund eines Umzuges von Wien nach Niederösterreich plötzlich damit konfrontiert waren, dass sie für die weitere Aufnahme eines Kindes zu alt waren.

Die Möglichkeit der Anstellung für Pflegeeltern, womit sie in die Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung eingebunden sind, besteht auch nicht in jedem Bundesland. "Das sollte bundesgesetzlich geregelt werden", sagt Andrea Holz-Dahrenstaedt von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg.

Dass sich der Bund bei der Kinder- und Jugendhilfe aus der Verantwortung nehmen will, werde dazu führen, dass sich die Angebote für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche noch mehr unterscheiden, warnt sie. Es bestehe die Gefahr, dass Kinderschutz eine Frage der politischen Gewichtung und Ressourcen werde. "Jeder schaut auf seine Töpfe", so die Juristin. Vielmehr sollten die bisherigen Bemühungen um eine Harmonisierung von Leistungsangeboten und Qualitätsstandards fortgesetzt werden.

Die angedachte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern habe einen Haken: "Sie ist kein Gesetz, es lassen sich daraus keine Rechtsansprüche ableiten", so Holz-Dahrenstaedt. Das sieht auch Hubert Löffler so. Er ist Geschäftsführer des Dachverbandes Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ), der 150 Mitgliedsorganisationen - darunter die Caritas, SOS Kinderdörfer, Pro Juventute und die Volkshilfe - vertritt. Er verweist darauf, dass 15a-Vereinbarungen von einzelnen Vertragspartnern ohne parlamentarische Befassung wieder kündbar sind.

Wie Niessl nach der Landeshauptleutekonferenz bekanntgab, habe man die Inhalte für eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Kinder- und Jugendhilfe festgelegt. Wien und Vorarlberg seien beauftragt worden, die Vereinbarung konkret auszuarbeiten. Niessl als auch der anwesende Justizminister Josef Moser (ÖVP) zeigten sich zuversichtlich, dass die SPÖ nun dem schon ausverhandelten ersten Paket zur Kompetenzbereinigung am 6. Dezember im Verfassungsausschuss zustimmen werde. Die Opposition habe es nun in der Hand, die Abgabe der Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe an die Bundesländer zu stoppen, sagt Löffler und betont: "Die gesamte Fachwelt ist dagegen."

Daniela Holzinger, Familiensprecherin der Liste Pilz, warnt ebenfalls davor, das Wohlergehen von Minderjährigen dem Wohn-Bundesland zu überlassen. Die geplante Streichung des einheitlichen gesetzlichen Rahmens gefährde die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die Österreich 1992 ratifiziert hat.

Einsatz für die gerechtere Behandlung von Kindern

Das 30-jährige Jubiläum der Konvention wäre ein guter Anlass, die Kijas im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder zu verankern, sagt Andrea Holz-Dahrenstaedt. Die Kijas sehen sich als Sprachrohr für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen, etwa wenn es um Mobbing, Problemen mit den Eltern, in der Schule oder mit Behörden geht, und bringen sich immer wieder mit Verbesserungsvorschlägen für eine gerechtere Behandlung von Kindern und Jugendlichen in die gesellschaftliche und politische Diskussion ein. Die Kija Salzburg erwirkte etwa die Zuerkennung von Pflegegeld für ein Kleinkind mit Behinderung und schuf damit einen Präzedenzfall. In den vergangenen 25 Jahren hat die weisungsfreie Ombudsstelle in Salzburg in knapp 45.000 Fällen beraten. Dahrenstaedt: "Wir machen uns für die Kinder stark, damit sie sehen, dass sich etwas verbessern kann."