)
Nur der Linken geht Gesetz nicht weit genug. | Opposition nicht für Begleitgesetze.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Berlin. Selten war im deutschen Bundestag die Einigkeit so groß: Für den Atomausstieg stimmten am Donnerstag alle Parteien mit Ausnahme der Linken (513 Pro-Stimmen, 79 dagegen, acht Enthaltungen). In der konkreten Ausgestaltung des Ausstiegs liegt der Teufel aber im Detail.
In der 13. Änderung des Atomgesetzes wurde für jedes einzelne der 17 Atomkraftwerke in Deutschland ein fixes Abschaltdatum festgelegt - anders als beim ersten, rot-grünen Atomausstieg des Jahres 2002, bei dem es möglich war, nicht ausgeschöpfte Mengen der Stromproduktion von einem AKW auf ein anderes zu übertragen.
Die Linke kritisierte unter anderem, dass die Abschaltung nicht schnell genug erfolge. Diese Bedenken hatte auch die grüne Basis gehabt. Auf einer Sonderdelegierten-Versammlung am vergangenen Wochenende konnte aber die Bundesspitze, die bisher immer für ein Enddatum 2017 eingetreten war, die pragmatische Haltung durchsetzen, die Energiewende unter Hinweis auf das grüne Copyright mitzutragen.
Allerdings nicht in allen Punkten: Das Begleitgesetz, das eine Steigerung des Ökostrom-Anteils von derzeit 19 auf 35 Prozent im Jahr 2020 vorsieht, geht der Opposition nicht weit genug. Die Grünen etwa wollen 40 Prozent Anteil erneuerbarer Energie an der gesamten Stromerzeugung.
An anderen Begleitgesetzen stößt sich die Opposition ebenfalls. Und auch die Bundesländer haben manche Bedenken. Einem solchen ist schon Rechnung getragen worden: Wollte die schwarz-gelbe Koalition beim Netzausbau zunächst eine Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur, können die Länder nun über den Umweg des Bundesrats mitbestimmen. Denn die Regierung soll eine Rechtsverordnung für zu bauende Hochspannungsleitungen vorlegen, der die Länderkammer zustimmen muss. Der Ausbau der sogenannten Stromautobahnen ist dringend notwendig, um die Energie von den Windparks im Norden in den Süden bringen zu können.
Ärger im Bundesrat?
Der Bundesrat, der sich am 8. Juli mit den Gesetzesvorhaben befasst, könnte auch andere Gesetze durch Anrufung des Vermittlungsausschusses noch verzögern. Nur ein Gesetz kann er aber wirklich blockieren, jenes über die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen. Hier wird noch heftig darüber gestritten, wie die Kosten dafür aufgeteilt werden.
Zum Ärger der Länder wurde kurz vor der Abstimmung auch noch die Förderung für Windkraft an Land geändert. Die Vergütung dafür soll schrittweise stärker sinken als bisher geplant. Auch die Förderungen für Solarstrom und Biomasse werden gesenkt, dafür sollen Geothermie und Wasserkraft stärker gestützt werden.
Dass gleichzeitig auch der Ausbau der Offshore-Windparks, also der Windräder auf dem offenen Meer, beschleunigt werden soll, stieß besonders bei der Linken auf Kritik. Wegen der hohen Kosten können diese Windparks nämlich nur von den großen Energieversorgern errichtet werden - eine Begünstigung der großen Konzerne, die schon vom bisherigen Pro-Atom-Kurs profitiert haben, sagen die Gegner.